2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Leistungsstörungen und Entgeltfortzahlung
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 1
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht (mehr) erbracht werden kann, Verzug, wenn sie verspätet erbracht oder angenommen wird. Die Nachholbarkeit ist also das Unterscheidungsmerkmal. Welche Leistung geschuldet wird, richtet sich nach der Parteivereinbarung.