Ab Januar 2019 gilt in Stuttgart ein Verkehrsverbot für alle Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter. Das hat die Landesregierung am 11. Juli beschlossen. Euro-5-Fahrzeuge sind von der Regelung vorerst ausgenommen. Das gilt auch für Lieferanten, Sozialdienste, Handwerker, medizinische Notfälle, Menschen mit Behinderung und Schichtdienstleistende. Für die Anwohner gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte mit seinem Urteil im Februar den Weg zu Diesel-Fahrverboten frei gemacht. Die Grenzwerte für die Stickoxidbelastung liegen bei 40 µg/m³ und einem Stundengrenzwert für NO von 200 µg/m³ bei maximal 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr. Da unter anderem in Stuttgart diese Werte nicht eingehalten werden können, seien beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge "rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen", so das Landgericht Leipzig. Damit sollen die Emissionen von Dieselfahrzeugen gemindert werden. Nach der Stadt Hamburg setzt nun auch Stuttgart dieses Instrument ein, um den Luftreinhalteplan zu erfüllen.