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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

17. Einsatzmöglichkeiten öffentlicher Fördermittel

verfasst von : Thomas Quente

Erschienen in: Unternehmensfinanzierung im Mittelstand

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Fördermittel sind finanzielle Zuwendungen in Form von Zuschüssen, Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien oder Beteiligungen an Empfänger außerhalb der Bundesverwaltung, die zweckgebunden in Form einer Projektförderung zur Erreichung politischer Zielsetzungen und im Rahmen der eigenen Aufgaben des Empfängers ausgereicht werden (IFS, Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH – Entwicklung von Performanceindikatoren als Grundlage für die Evaluierung von Förderprogrammen in den finanzpolitisch relevanten Politikfeldern, Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen, Dezember 2009).
Fördermittel an Unternehmen gelten dabei zunächst als Beihilfen und sind gemäß Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eigentlich grundsätzlich verboten, da „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen“. Art. 107 Abs. 3 AEUV gewährt – als Rückausnahme – aber einen Ermessensspielraum, der bestimmte regionale, sektorale und horizontale Beihilfen vom Verbot wiederum ausnimmt.
Mit Fördermitteln werden bestimmte Zwecke beziehungsweise entsprechende Vorhaben des Zuwendungsempfängers ermöglicht, um entweder ein Marktversagen zu überbrücken oder ein besonderes Interesse des Staates sicherzustellen.
Die vom Staat vorgesehenen förderfähigen Zwecke und Vorhaben werden in den jeweiligen Förderrichtlinien und -programmen näher beschrieben, wobei das Beihilferecht und andere Rechtsgebiete bei jedem Projekt stets zu beachten sind.
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides oder eines Zuwendungsvertrages (Verwaltungsakt/öffentlich rechtlicher Vertrag).

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Fußnoten
1
Vgl. Quente, Thomas in Kast/Alshut, S. 159 ff.
 
2
Projektträger sind die (fachlichen) Einrichtungen, die im Auftrag von Ministerien und Förderbanken die wissenschaftlich technische Einschätzung und/oder die Verwaltung entsprechender Projekte übernehmen. Größter Auftraggeber für die Projektträger ist dabei das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Projektträger sind u. a. das DLR im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Projektträger Jülich (Forschungszentrum Jülich GmbH), die TÜV Rheinland AG u. v. m.
 
3
Vgl. z. B. Innovationsagenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, April 2017, www.​bmwi.​de/​Redaktion/​DE/​Dossier/​Innovationspolit​ik.​html.
 
4
Vgl. Förderdatenbank, 09.08.2017.
 
Literatur
Zurück zum Zitat IFS, Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH – Entwicklung von Performanceindikatoren als Grundlage für die Evaluierung von Förderprogrammen in den finanzpolitisch relevanten Politikfeldern, Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen, Dezember 2009 (Studie) IFS, Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH – Entwicklung von Performanceindikatoren als Grundlage für die Evaluierung von Förderprogrammen in den finanzpolitisch relevanten Politikfeldern, Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen, Dezember 2009 (Studie)
Zurück zum Zitat PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) 2017 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) 2017
Zurück zum Zitat Quente, Thomas in Kast/Alshut u. a. (2004, Handbuch für junge Unternehmen, Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Heidelberg, S. 159 ff.) Quente, Thomas in Kast/Alshut u. a. (2004, Handbuch für junge Unternehmen, Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Heidelberg, S. 159 ff.)
Zurück zum Zitat Steuerliche Standortattraktivität digitaler Geschäftsmodelle, ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Steuerlicher Digitalisierungsindex 2017 (Studie) Steuerliche Standortattraktivität digitaler Geschäftsmodelle, ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Steuerlicher Digitalisierungsindex 2017 (Studie)
Zurück zum Zitat Steuerliche Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung, 360 Grad-Check, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (Studie 2017) Steuerliche Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung, 360 Grad-Check, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (Studie 2017)
Metadaten
Titel
Einsatzmöglichkeiten öffentlicher Fördermittel
verfasst von
Thomas Quente
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19932-6_17