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Zusammenfassung
Fördermittel sind finanzielle Zuwendungen in Form von Zuschüssen, Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien oder Beteiligungen an Empfänger außerhalb der Bundesverwaltung, die zweckgebunden in Form einer Projektförderung zur Erreichung politischer Zielsetzungen und im Rahmen der eigenen Aufgaben des Empfängers ausgereicht werden (IFS, Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH – Entwicklung von Performanceindikatoren als Grundlage für die Evaluierung von Förderprogrammen in den finanzpolitisch relevanten Politikfeldern, Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen, Dezember 2009).
Fördermittel an Unternehmen gelten dabei zunächst als Beihilfen und sind gemäß Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eigentlich grundsätzlich verboten, da „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen“. Art. 107 Abs. 3 AEUV gewährt – als Rückausnahme – aber einen Ermessensspielraum, der bestimmte regionale, sektorale und horizontale Beihilfen vom Verbot wiederum ausnimmt.
Mit Fördermitteln werden bestimmte Zwecke beziehungsweise entsprechende Vorhaben des Zuwendungsempfängers ermöglicht, um entweder ein Marktversagen zu überbrücken oder ein besonderes Interesse des Staates sicherzustellen.
Die vom Staat vorgesehenen förderfähigen Zwecke und Vorhaben werden in den jeweiligen Förderrichtlinien und -programmen näher beschrieben, wobei das Beihilferecht und andere Rechtsgebiete bei jedem Projekt stets zu beachten sind.
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides oder eines Zuwendungsvertrages (Verwaltungsakt/öffentlich rechtlicher Vertrag).
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Projektträger sind die (fachlichen) Einrichtungen, die im Auftrag von Ministerien und Förderbanken die wissenschaftlich technische Einschätzung und/oder die Verwaltung entsprechender Projekte übernehmen. Größter Auftraggeber für die Projektträger ist dabei das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Projektträger sind u. a. das DLR im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Projektträger Jülich (Forschungszentrum Jülich GmbH), die TÜV Rheinland AG u. v. m.