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18.07.2018 | Wirtschaftsrecht | Nachricht | Online-Artikel

Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google

verfasst von: Sven Eisenkrämer

1:30 Min. Lesedauer

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Der Technologie-Riese Google muss 4,3 Milliarden Euro Strafe an die Europäische Union zahlen. Mit dem Betriebssystem Android missbrauche Google seine Marktmacht, urteilten EU-Wettbewerbshüter. 


Die EU-Kommission hat eine neue Wettbewerbs-Rekordstrafe gegen den Tech-Giganten Google erlassen. 4,3 Milliarden Euro Geldbuße muss Google zahlen, weil das Geschäftsgebaren mit dem Smartphone-Betriebssystem Android gegen Wettbewerbsrecht verstößt. 

Tweet der EU-Kommission zur Rekordstrafe gegen Google


Bei einer Pressekonferenz an diesem Mittwoch erklärte die EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager: "Google hat Android als Instrument verwendet, um die Dominanz seiner Suchmaschine zu festigen. Diese Praktiken haben Konkurrenten die Chance verwehrt, innovativ zu sein und sich im Wettbewerb zu behaupten. Wir haben gegen Google eine Geldbuße von 4,34 Milliarden Euro wegen Verstoßes gegen das EU-Wettbewerbsrecht verhängt."

Bisheriger Rekord: 2,4 Milliarden Euro gegen Google

Das ist die zweite Milliarden-Strafe gegen Google innerhalb etwa eines Jahres. 2017 hatte die EU gegen Google eine 2,4-Milliarden-Euro-Strafe wegen Wettberwerbsverstößen verhängt. Damals ging es um die Darstellung von Shopping-Angeboten in den Suchergebnissen. 

Diesmal wirft die EU-Kommission Google im Kern drei Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht vor:

  • Das Unternehmen zwinge Hersteller von Android-Geräten, Google-Apps vorzuinstallieren, die nicht deinstalliert werden können. Nur dann erhielten Hersteller eine Lizenzierung des App-Stores.
  • Herstellern von Smartphones und Tablets würde von Google verboten, Android-Geräte zu verkaufen, wenn sie auch Geräte im Angebot hätten, die mit veränderten Varianten des Open-Source-Systems arbeiten.
  • Diese Hersteller und Mobilfunkunternehemn würden durch eube Beteiligung an Erlösen dazu angehalten, ausschließlich Google-Apps vorzuinstallieren. 

"Google muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen, da ihm ansonsten Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, drohen", heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission

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