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30.07.2018 | Rechnungswesen | Schwerpunkt | Online-Artikel

Aktuelle Trends in der Konzernrechnungslegung

verfasst von: Sylvia Meier

4 Min. Lesedauer

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Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat einige Projekte auf den Weg gebracht, die für die Standards der Konzernrechnungslegung in deutschen Unternehmen relevant sind. 

Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards sind für das Rechnungswesen der Unternehmen eine stetige Herausforderung. Es können sich praktisch keine Routinen entwickeln, denn Änderungen und Anpassungen rechtlicher und technologischer Rahmenbedingungen gehören zum Alltag. So wurden jüngst in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. Juni 2018 beispielsweise wieder neue Taxonomien für die E-Bilanz veröffentlicht. Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss für alle Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2011 in dieser elektronischen Form an das Finanzamt übertragen. Die Finanzverwaltung schreibt mit der Taxonomie eine einheitliche Gliederung vor. Durch die aktuellen Änderungen an verschiedenen Positionen der E-Bilanz ist auch ein neuer Berichtsteil unter dem Begriff "steuerlicher Betriebsvermögensbereich" eingeführt worden. 

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Doch wer entwickelt die Taxonomie eigentlich? "Im Jahre 2001 wurde in Düsseldorf der Verein XBRL Deutschland gegründet. Er entwickelt und betreut die Taxonomien für das deutsche Bilanzrecht (Handelsrecht und andere einschlägige Gesetze und Regelungen, einschließlich der Standards des DRSC)," erklärt Springer-Autor Klaus Henselmann in seinem Buchkapitel "Standardisierung in der digitalen Finanzberichterstattung" (Seite 67). Für die Konzernrechnungslegung ergeben sich deshalb eine Vielzahl an Standards, die die Unternehmen beachten müssen.

Aufgaben des DRSC 

Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) setzt die nationalen Standards auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland. Basis seines Arbeitsprogramms ist ein Standardisierungsvertrag, den das DRSC mit dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geschlossen hat. Die Organisation ist also ein privates Rechnungslegungsgremium und übernimmt laut eigenen Angaben folgende Aufgaben:

  1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entwickeln; 
  2. bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften beraten;
  3. die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Gremien der Rechnungslegung vertreten;
  4. Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315e Abs. 1 HGB erarbeiten;
  5. die Qualität der Rechnungslegung erhöhen; sowie
  6. die Forschung und Ausbildung in den vorgenannten Bereichen fördern.

Aktuelle Projekte 

Die Vielfältigkeit der Aufgaben des DRSC zeigen sich gerade in den aktuellen Entwicklungen. So weist der DRSC-Quartalsbericht Q2/2018 etwa darauf hin, dass der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 25 "Währungsumrechnung im Konzernabschluss" durch das BMJV nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht wurde. Im Juli wurde vom DRSC einstimmig der Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 26 "Assoziierte Unternehmen" (DRS 26) und der Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 27 "Anteilmäßige Konsolidierung" (DRS 27) verabschiedet. Außerdem beteiligte sich das DRSC an der Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens zur Unternehmensberichterstattung der Europäischen Kommission, auch bekannt als "Fitness Check".

Normengeber müssen sich mit Zukunftsthemen befassen 

Springer-Autor Andreas Barckow greift in seinem Buchkapitel "DRSC – Aktuelle Trends in der Standardsetzung" die jüngsten Arbeitsprogramme sowohl des DRSC, als auch des International Accounting Standards Boards (IASB) und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) auf. Dabei zieht er ein kritisches Fazit (Seite 48): "Bei der Betrachtung der aktuellen Arbeitsprogramme von IASB, EFRAG und DRSC wird deutlich, dass sich aktuelle Trends in der Standardsetzung resp. der Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung nur schwer ausmachen lassen. Die Diskussion darüber findet weitgehend außerhalb dieser Normengeber statt." 

Verlieren die Gremien also an Bedeutung? Barckow fordert in diesem Zusammenhang, dass die Finanzberichterstattung dringend weiterentwickelt werden muss, sowohl inhaltlich, als auch technologisch. Das gelte auch für die Zusammenarbeit mit anderen Normengebern jenseits der Finanzberichterstattung. Dabei kritisiert der Autor, dass sich die Standardsetzer zu viel mit dem Aufräumen von teilweise selbstgeschaffenen Problemen von gestern beschäftigen. Das Erarbeiten von Lösungen für die Themen von Morgen kommt aus Sicht des Barckows zu kurz.  

Digitale Finanzberichterstattung macht Fortschritte 

Veränderungen gibt es vor allem aus technischer Sicht. Der Gesetzgeber als auch die Finanzverwaltung wollen die Digitalisierung von Besteuerungsprozessen vorantreiben. Interessant hierbei ist, dass Unternehmen diese neuen Formate nicht nur für ihre steuerlichen Prozesse nutzen können. Springer-Autor Klaus Henselmann sieht bei der Standardisierung der digitalen Finanzberichterstattung entscheidende Fortschritte und erklärt (Seite 75): "Die Übermittlung von PDF-Dateien wird sukzessive durch inhaltlich strukturierte Finanzberichte auf XBRL-Basis ersetzt, welche durch Software automatisch ausgelesen und weiterverarbeitet werden können. Die E-Bilanz hat sich mit dem Digitalen Finanzbericht ein Stück weit aus der Dominanz steuerlicher Anwendung befreit." Aus seiner Sicht muss jeder Standard das Spannungsfeld zwischen völliger Vereinheitlichung und unbeschränktem Wildwuchs lösen: "Hier wurden in der deutschen Rechnungslegung und dem European Single Electronic Format der EU verschiedene Ansätze gewählt. Es bleibt abzuwarten, wie sie sich in der Zukunft bewähren."

Ob inhaltliche oder technologische Anpassungen: Bei der Konzernrechnungslegung stehen die Beteiligten vor der Herausforderung, sämtliche aktuellen Entwicklungen, auch die der Standardsetzer, genau zu beobachten und umzusetzen. Formate wie die E-Bilanz bieten jedoch auch die Chance, diese für weitere Anwendungsbereiche zu nutzen.

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