2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gender-Recht und -Politik in Deutschland
Ein Überblick
verfasst von : Ulrich Lohmann
Erschienen in: Gesundheit und Soziales (Public Health)
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Seit seinem Inkrafttreten 1949 enthält das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die normative Feststellung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3). Da die Verfassung dieses Grundrecht (wie alle anderen auch) zudem als „unmittelbar geltendes Recht“ (Art. 1) ausgestaltet, hat bei Rechtsstreitigkeiten über die Reichweite des Prinzips der Gleichberechtigung spätestens das Bundesverfassungsgericht kompromisslos entgegenstehende Vorschriften, wie sie insbesondere im überkommenden Zivil- und Familienrecht anzutreffen waren, für ungültig und damit aufgehoben erklärt.