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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

14 Verjährung (§§ 194–218 BGB)

verfasst von : Christian Armbrüster

Erschienen in: Examinatorium BGB AT

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Welchen Zweck verfolgt die Anordnung der Verjährung von Ansprüchen?
Die Verjährung ist durch den Schuldnerschutz und das öffentliche Interesse an Rechtsfrieden und Rechtssicherheit gerechtfertigt. Der Schuldner soll vor einer zeitlich unbegrenzten und damit unkalkulierbaren Inanspruchnahme aus ggf. unbekannten, unerwarteten oder auch unbegründeten Forderungen geschützt werden.

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Metadaten
Titel
14 Verjährung (§§ 194–218 BGB)
verfasst von
Christian Armbrüster
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-57274-0_14