2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
G
verfasst von : Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in: 250 Keywords Bankwirtschaft
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Ein Gegenakkreditiv entsteht, indem z. B. ein Exporthändler (Zwischenhändler, Transithändler) oder ein Generalunternehmer auf Grundlage eines zu seinen Gunsten eröffneten Akkreditivs seine Bank beauftragt, Back-to-Back zu diesem ursprünglichen Akkreditiv ein (Gegen-)Akkreditiv zugunsten seines eigenen Vorlieferanten oder eines Subunternehmers zu eröffnen. Zu beachten ist, dass es sich rechtlich um zwei selbstständige Akkreditive handelt, aber wirtschaftlich bilden sie eine Einheit. Bei Erstellung des Gegenakkreditivs werden weitestgehend dieselben Formulierungen und dieselben geforderten Dokumente des ursprünglichen Akkreditivs mit aufgenommen, damit die unter dem Gegenakkreditiv präsentierten Dokumente auch zur Vorlage unter dem ursprünglichen Akkreditiv genutzt werden können.