2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Öffentlicher Verkehr und Gemeinwirtschaftlichkeit
verfasst von : Gerold Ambrosius
Erschienen in: Handbuch Verkehrspolitik
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Als öffentlichen Verkehr (ÖV) bezeichnet man Verkehrsdienstleistungen, die für jedermann zugänglich sind, insbesondere die des öffentlichen Gütertransports und der öffentlichen Personenbeförderung. Die Merkmale des ÖV sind neben dieser allgemeinen Zugänglichkeit (Beförderungsbzw. Transportpflicht) die Ausführung durch spezielle, eventuell konzessionierte Verkehrsunternehmen sowie die Fixierung von Beförderungsbedingungen und -preisen in publizierter Form (Fahrplan- und Tarifpflicht). Öffentliche Verkehrsunternehmen sind Teil des ÖV. Davon zu unterscheiden sind die öffentlichen Verkehrsverwaltungen, die entweder als Ordnungsverwaltungen (Verkehrsaufsichtsbehörden) wie die Verkehrspolizei oder als Leistungsverwaltungen (Verkehrsinfrastrukturbetriebe) wie die Straßen- und Wasserbauverwaltungen auftreten (vgl.
Eiermann/Oettle 1986
). Die verkehrliche Infrastruktur wird sowohl von Verwaltungen (Straßen- und Binnenwasserstraßen) als auch von Unternehmen (Binnen-, See- und Lufthäfen) bereitgestellt. Öffentliche Transportbetriebe oder kombinierte Beförderungs- und Infrastrukturbetriebe sind demgegenüber fast ausschließlich als Unternehmen tätig (Eisenbahnverkehr, ÖPNV, Linienluftverkehr, Hafenwirtschaft). Private Verkehrsunternehmen sind ebenfalls Teil des ÖV. Sie werden unmittelbar beteiligt, indem sie Konzessionen für öffentliche Liniendienste übernehmen. Sie werden mittelbar integriert, indem sie Auftragnehmer von öffentlichen Verkehrsunternehmen sind, etwa im ÖPNV oder bei der Sammlung und Verteilung von Stückgutfracht der Eisenbahn.