2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Eurojust
verfasst von : Wilhelm Knelangen
Erschienen in: Wörterbuch zur Inneren Sicherheit
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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I. Eurojust ist eine im Jahr 2002 gegründete Einrichtung der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Ihr Auftrag besteht darin, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafjustizbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu fördern und zu koordinieren. Damit handelt es sich nicht um eine europäische Staatsanwaltschaft mit eigenen Befugnissen im Strafverfahren. Vor dem Hintergrund der Unübersichtlichkeit der bi- und multilateralen Vereinbarungen zur Rechtshilfe soll Eurojust vielmehr für die mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden Serviceaufgaben zur Vereinfachung und Beschleunigung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen übernehmen. Rechtsgrundlage von Eurojust ist Art. 31 (2) des EU-Vertrages sowie der „Beschluss des Rates über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität“ vom 28. Februar 2002 (ABl. EG L 63, 6.3.2002, S. 1).