2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bundesnachrichtendienst
verfasst von : Hans-Jürgen Lange, Peter Krevert
Erschienen in: Wörterbuch zur Inneren Sicherheit
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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I. Der „Bundesnachrichtendienst“ (BND) ist neben dem → Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem → Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland. Der BND gehört zum Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Seine zentrale Funktion als politisches „Frühwarnsystem“ besteht darin, In formationen über bedeutende internationale Entwicklungen zu sammeln und auszuwerten sowie die Bundesregierung auf Grundlage der gewonnenen Daten zu unterrichten.