2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Betriebsverfassungsrecht
Erschienen in: Arbeitsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Die Mitbestimmung im Betrieb — die Betriebsverfassung — regeln drei Gesetze und zwei Verordnungen. Die wichtigsten Vorschriften enthält das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es wird ergänzt durch die Wahlordnung, die die Einzelheiten der Betriebsratswahlen regelt. Das Sprecherausschußgesetz (SprAuG) behandelt die Betriebsverfassung für die leitenden Angestellten. Auch dazu gibt es eine Wahlordnung. Für die Beteiligung der Arbeitnehmer in Unternehmen, die gleichzeitig in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig werden, gilt zusätzlich das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG).