2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Patente
verfasst von : Jürgen Schade, Volker Winterfeldt
Erschienen in: Hütte - Das Ingenieurwissen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Gewerbliche Schutzrechte regeln die Nutzung und Verwertung von Produkten des menschlichen Geistes und machen sie einem geordneten Wettbewerb zugänglich. Während der Urheberrechtsschutz ohne formales Verfahren bereits durch die
Schaffung
eines Werkes entsteht, setzen andere Schutzrechte ein Antrags- oder Eintragungsverfahren voraus. Zu diesen gewerblichen Schutzrechten gehören beispielsweise Marken (Kennzeichnungsmittel für Waren und Dienstleistungen), Geschmacksmuster (Designschutz für Farb- und Formgestaltungen), typografische Schriftzeichen, Topografien (dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen), Pflanzensorten sowie Patente und Gebrauchsmuster. Alle Schutzrechte sind jeweils für sich oder in ihrem Zusammenwirken unentbehrliche Instrumente im technischen und wirtschaftlichen Wettbewerb, sie bieten den einzig wirksamen Schutz gegen Nachahmung und sind die Grundlage für Maßnahmen gegen Produktpiraterie: Ohne bestehendes Schutzrecht kann meist kein Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden.