2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sanierungskredit und Überbrückungsdarlehen
verfasst von : Kai-Oliver Knops
Erschienen in: Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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I. Einleitung.
In Zeiten der Krise hilft dem Unternehmen vor allem anderen eines – „fresh 1 money“. Neben den weiteren Elementen der Sanierungsfinanzierung (siehe Knops/Bamberger/ Maier-Reimer, §§ 8-15) kommt dem Sanierungskredit die
bedeutendste Rolle
zu (vgl.
Wittig
, NZI 1998, 49 (52)). Echte Sanierungskredite sind Darlehen, die erst in der Krise gewährt werden (vgl.
Kiethe
, KTS 2005, 179 (185)), unechte Sanierungsdarlehen sind solche, die trotz Kündigungsmöglichkeit oder zeitlichen Auslaufens ausdrücklich oder stillschweigend stehengelassen oder prolongiert werden (
Kiethe
, a.a.O.). Abzugrenzen sind hiervon Darlehen ohne Sanierungsbezug (
Wallner/Neuenhahn
, NZI 2006, 553 (554) unter Hinweis auf BGH WM 1961, 1126) und Darlehen an Unternehmen, die lediglich unrentabel oder mit Verlust arbeiten (
Obermüller
, Rn. 5.104;
Wenzel
, NZI 1999, 294). Sanierungskredite werden sowohl außerhalb, als auch innerhalb des Insolvenzverfahrens gewährt (
Kiethe
, KTS 2005, 179 (185)). Eine Sanierungsfinanzierung, die ihren Namen auch verdient, überbrückt nicht nur eine drohende oder aufgetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldungssituation, sondern führt das mit einem soliden und aussichtsreichen Sanierungsplan ausgestattete Unternehmen aus der Krise. Sie behebt eine finanzielle Unterdeckung langfristig – ohne die Rückzahlbarkeit und Verzinsung von vorneherein durch ihre Konditionen (zu kurze Zahlungsziele, unangemessene Zinsen und Entgelte etc.) zu gefährden. Nicht zu missachten ist aber, dass die Kreditgewährung zu einer Erhöhung der Verschuldung insgesamt führt (vgl.
Gawaz
, S. 16 ff.), die durch eine Kapitalerhöhung der Unternehmenseigner oder durch andere in den nachfolgenden Kapiteln behandelte Maßnahmen zu kompensieren ist.