01.04.2012 | LÖSUNGEN
Lösungen zum Prüfungstraining
Erschienen in: Bankfachklasse | Ausgabe 4/2012
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Auszug
Oder-Konto
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Einzelkonto mit Einzelverfügungsberechtigung
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Verfügungsrecht
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Jeder ist als Kontoinhaber in vollem Umfang über das Konto verfügungsberechtigt (nicht einschränkbar).
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Der bevollmächtigte darf im Rahmen der üblichen Verfügungen des Kontoinhabers über das Konto verfügen.
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Girocard
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für beide Kontoinhaber möglich.
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für Kontoinhaber und bevollmächtigten möglich.
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KK-Kreditaufnahme (nicht: -inanspruchnahme)
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Grundsätzlich nur durch beide Kontoinhaber gemeinsam möglich, kann jedoch im Kontovertrag geändert werden. Gesamtschuldnerische haftung in beiden fällen.
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Durch bevollmächtigten nicht möglich. Verfügungen nur im Rahmen einer bereits eingeräumten Kreditlin
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weitere Vollmachtserteilungen
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Grundsätzlich nur durch beide Kontoinhaber gemeinsam möglich, kann jedoch im Kontovertrag geändert werden. Der Widerruf durch einen der beiden Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht.
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bevollmächtigter kann Untervollmachten erteilen, i.d.R. lt. Vollmachtsregelung ausgeschlossen. Kontoinhaber haftet gegenüber der bank für Aktivitäten des bevollmächtigten.
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PfÜB zu Lasten Frau Weber
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Möglich, über den PfÜb hinausgehendes Guthaben kann von beiden verfügt werden.
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Es ist nicht das Kontoguthaben des bevollmächtigten, also kann nicht gegen frau Weber gepfändet werden.
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Kontoauflösung
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nur durch beide gemeinsam, da beide Kontoinhaber sind und den Kontovertrag auch gemeinsam abgeschlossen haben.
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Durch bevollmächtigte nicht möglich.
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