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2012 | Buch

Klausuren aus dem Staatsorganisationsrecht

Mit Grundlagen des Verfassungsprozessrechts und der Methodenlehre

verfasst von: Lars S. Otto

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Tutorium Jura

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Über dieses Buch

Dieses Buch soll Studierende der Rechtswissenschaft zur erfolgreichen Bearbeitung staatsorganisationsrechtlicher Fälle befähigen. Die anspruchsvollen Klausuren, die sich an der Prüfungsrealität orientieren, sind für Anfangssemester didaktisch besonders aufbereitet, eignen sich durch die ausführlichen Lösungsvorschläge aber auch für Fortgeschrittene zur Examensvorbereitung. Die einleitende Methodenlehre vermittelt zudem wichtige Klausurtechniken, die für die Fallbearbeitung in allen Rechtsgebieten gleichermaßen anwendbar sind, erweitert um praktische Tipps wie etwa Stilempfehlungen.

Die Klausuren als Kern des Buches behandeln klassische, aber auch weniger bekannte Probleme des Staatsorganisationsrechts. Großer Wert ist dabei auf die Nachvollziehbarkeit der Lösung gelegt: Einleitende Erläuterungen und ausführliche Lösungsskizzen schaffen jeweils Übersicht und ordnen die Probleme ein, zahlreiche methodische Bemerkungen und weiterführende Hinweise finden sich darüber hinaus in den Fußnoten. Ergänzt durch verfassungsprozessuale Aufbauschemata mit Problemdarstellungen finden sich alle Aspekte der staatsorganisationsrechtlichen Fallbearbeitung miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt in diesem Buch. So können die Studierenden von Anfang an den universitären Erwartungshorizont erkennen und die Klausurbearbeitung als entscheidendes Element des Lernprozesses effektiv nutzen.

Aus dem Inhalt:

Methodenlehre
- Gutachtenstil
- Auslegungslehre
- Stilempfehlungen

Verfassungsprozessrecht
- Organstreitverfahren
- abstraktes Normenkontrollverfahren- Bund-Länder-Streit
- Verfassungsbeschwerde

Aus den Klausuren
- freies Mandat des Bundestagsabgeordneten
- Wahlrecht
- Gesetzgebungskompetenzen
- Gesetzgebungsverfahren
- Chancengleichheit der Parteien
- Verwaltungskompetenzen
- auflösungsgerichtete Vertrauensfrage des Bundeskanzlers
- rückwirkende Gesetze
- Vorbehalt des Gesetzes und unbestimmte Rechtsbegriffe
- Rechtsverordnungen
- verordnungsvertretende Gesetze

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Teil: Einführung in die Klausurbearbeitung

A. Einleitende Bemerkungen: Studienbeginn, Rechtstheorie und Methodenlehre
Zusammenfassung
Als Gretel1 eines Morgens aus unruhigen Träumen erwachte, fand sie sich in ihrem Bett zu einer Studierenden der Rechtswissenschaft verwandelt. Zugegeben, so überrascht wie Gregor Samsa in Franz Kafkas Erzählung „Die Verwandlung“ sollten Sie als Studienanfängerin vom Beginn Ihres Studiums nicht sein, und die Metamorphose vom Nicht-Juristen zum Juristen erfolgt auch (leider? zum Glück?) nicht über Nacht, sondert dauert schon einige Jahre.
Lars S. Otto
B. Zwei Denkgrundsätze: Denken im Gutachtenstil und Denken von der Rechtsnorm her
Zusammenfassung
Die folgenden Bemerkungen sind auf das (möglichst erfolgreiche) Bearbeiten von Klausuren bis zur Ersten Juristischen Prüfung zugeschnitten. Ausgangspunkt muss die schon oben angedeutete Erkenntnis sein: Die Lösung juristischer Klausuren in einem sog. Gutachten ist gleichsam in einer besonderen Sprache anzufertigen, die dem Korrektor zeigt, dass die Bearbeiterin das juristische Handwerkszeug beherrscht. Zugespitzt lässt sich sagen: Entscheidend ist nicht das Was, sondern das Wie. Mit dem Beherrschen dieser „Sprache“ ist der Erfolg zwar nicht garantiert; wer sie aber nicht beherrscht, wird garantiert keinen Erfolg haben.
Lars S. Otto
C. Gutachtenstil und juristische Methoden
Zusammenfassung
Am Ende der Klausur wird dem Bearbeiter eine Rechtsfrage gestellt, etwa: „Hat der Antrag der Landesregierung von B-W Erfolg?“ „Erfolg“ meint dabei die Rechtsfolge, die eintritt, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen (beispielsweise hat ein Organstreitverfahren in der Sache Erfolg, wenn der Antragsgegner den Antragsteller in dessen grundgesetzlichen Recht verletzt hat). Welche Bedingungen das sind, steht „im Gesetz“; ihr Erkennen und die Prüfung, ob sie im konkreten Sachverhalt vorliegen, kennzeichnet die gelungene juristische Arbeit.
Lars S. Otto
D. Nach dem Austeilen der Klausur
Zusammenfassung
Die folgenden Bemerkungen sind auf die Klausurbearbeitung zugeschnitten. Der Fall muss dabei unter besonderen Bedingungen, insb. Zeitdruck und unter Verzicht auf Recherchemöglichkeiten, gelöst werden; insoweit unterscheiden sich Klausur und Hausarbeit. Allerdings gelten die meisten der folgenden Bemerkungen entsprechend auch für Hausarbeiten. Dort kommen allerdings weitere Vorgaben hinzu, die hier nicht ausgeführt werden, insb. die Notwendigkeit von Quellennachweisen (Zitierung in Fußnoten). Die Lösungsvorschläge im 3. Teil dieses Buches sind allerdings reichlich mit Nachweisfußnoten versehen, so dass sie als Beispiel für eine Hausarbeit herangezogen werden können.
Lars S. Otto

Teil: Verfassungsprozessrecht

A. Allgemeines zur Zulässigkeitsprüfung
Zusammenfassung
Öffentlich-rechtliche Klausuren verlangen regelmäßig auch eine Prüfung der Zulässigkeit des Verfahrens. Dies gilt auch für verfassungsrechtliche Klausuren, weshalb Sie sich frühzeitig mit den verschiedenen Verfahrensarten vor dem BVerfG vertraut machen müssen.
Lars S. Otto
B. Organstreitverfahren, Art. 93 I Nr. 1 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 5, 63–67 BVerfGG
Zusammenfassung
Das Organstreitverfahren ist ein kontradiktorisches, subjektives Rechtsschutzverfahren.
Lars S. Otto
C. Abstraktes Normenkontrollverfahren, Art. 93 I Nr. 2 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 6, 76–79 BVerfGG
Zusammenfassung
Die abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 6, 76–79 BVerfGG ist ein nicht-kontradiktorisches, objektiver Rechtskontrollverfahren. Dabei wird eine Norm auf ihre Vereinbarkeit mit ranghöherem Recht überprüft. Zwei Stoßrichtungen sind dabei zu unterscheiden: ein Antrag nach § 76 I Nr. 1 BVerfGG ist auf eine Normverwerfung gerichtet, während ein Antrag nach § 76 I Nr. 2 BVerfGG auf eine Normbestätigung gerichtet ist. Letzterer ist nicht klausurrelevant, daher beschränkt sich die Prüfung im Folgenden auf einen Antrag nach § 76 I Nr. 1 BVerfGG.
Lars S. Otto
D. Bund-Länder-Streit, Art. 93 I Nr. 3 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 7, 68–70 BVerfGG
Zusammenfassung
Der Bund-Länder-Streit ist die einzige klausurrelevante füderative Streitigkeit, wenngleich er deutlich seltener in Klausuren vorkommt als Organstreitverfahren und abstrakte Normenkontrollverfahren. Im Aufbau entspricht dieses kontradiktorische, subjektive Rechtsschutzverfahren durch den Verweis in § 69 BVerfGG im Wesentlichen dem Organstreitverfahren. Die Zulässigkeitsprüfung eines Bund-Länder-Streits weist keine spezifischen Probleme auf.
Lars S. Otto
E. (Individual-)Verfassungsbeschwerde, Art. 93 I Nr. 4a (und 94 II 2) GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90–95 BVerfGG
Zusammenfassung
Bei der regelmäßig schlicht „Verfassungsbeschwerde“ genannten Verfahrensart handelt es sich um ein nicht-kontradiktorisches, subjektives Rechtsschutzverfahren, das als außerordentlicher Rechtsbehelf eine letzte und subsidiäre Möglichkeit bietet, die Grundrechtswahrung der öffentlichen Gewalt zu erstreiten. Sie ist quantitativ die bei weitem bedeutendste Verfahrensart vor dem BVerfG: Zwischen 1951 und 2010 wurden 188.810 Verfahren vor dem BVerfGG anhängig, über 96% davon waren Verfassungsbeschwerden. Die Verfassungsbeschwerde ist zu einem geradezu populären Rechtsmittel geworden, wie die Zahlen zeigen: 2010 etwa gingen beim BVerfG 6.251 Verfassungsbeschwerden ein. Darin spiegelt sich freilich mehr das Vertrauen der Bürger in das BVerfG wider als die Erfolgsaussichten: 1951–2010 waren lediglich 2,4% der erledigten Verfassungsbeschwerden erfolgreich.
Lars S. Otto

Teil: Klausuren aus dem Staatsorganisationsrecht

Klausur 1: Der unbequeme Abgeordnete
Zusammenfassung
Anton Aschoff (A) ist Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Nach einem erfolgreichen Studium der Rechtswissenschaft und einer anschließenden Karriere als Manager in der Privatwirtschaft hat er vor Jahren den Entschluss gefasst, der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Deshalb hat er die nächste BefÖrderung ausgeschlagen, ist der X-Partei beigetreten und hat sich um ein Bundestagsmandat beworben – mit Erfolg, denn seit nunmehr drei Legislaturperioden gehÖrt er dem Bundestag an. Eigentlich kÖnnte A zufrieden sein, denn er ist Mitglied der X-Fraktion, und diese hat die Mehrheit im Bundestag und trägt die Bundesregierung – A ist aber nicht zufrieden. Irgendwie hat er sich das alles anders vorgestellt.
Lars S. Otto
Klausur 2: Der Computer Nr. 3
Zusammenfassung
Der Bundestag beschließt formell verfassungsgemäß eine Ergänzung des Bundeswahlgesetzes (BWahlG). Um mit der Zeit zu gehen, erlaubt § 35a BWahlG nunmehr den Einsatz von sog. „rechnergesteuerten Wahlgeräten“, die umgangssprachlich als Wahlcomputer bezeichnet werden.
Lars S. Otto
Klausur 3: Rio im Glück
Zusammenfassung
Rio I. (R) hat es geschafft: Er ist zwar nicht König, aber immerhin Bundespräsident von Deutschland. Statt der erhofften Gestaltung des Fernsehprogramms muss er sich freilich mit seinem Teil der Gesetzgebungsarbeit befassen. So liegt nun auf seinem Schreibtisch das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlGÄndG)“, das er ausfertigen soll.
Lars S. Otto
Klausur 4: Legitimation durch Verfahren
Zusammenfassung
Etwas ist faul im Staate Deutschland. Die „Finanzkrise“ hat Deutschland getroffen, und es muss sofort gehandelt werden – so äußern sich jedenfalls viele Politiker. Eine Ursache für die Krise, so meinen viele, liege darin, dass einige Banker „zu viel Geld für schlechte Arbeit“ erhalten würden.
Lars S. Otto
Klausur 5: Hans im Pech
Zusammenfassung
Hans Hasdrubal (H) ist (Bundes-)Parteivorsitzender der X-Partei. Diese existiert als juristische Person in Form eines eingetragenen Vereins zwar seit Jahrzehnten und ist im Bundestag vertreten, hat aber bei den letzten Bundestagswahlen immer weniger Stimmen errungen. Ihre Zweitstimmenanteile haben sich dabei zwischen 8 und 15% eingependelt.
Lars S. Otto
Klausur 6: Highway to Hell
Zusammenfassung
Bundesverkehrsministerin Petra Pedes (P) kommt aus Mössingen in B-W. Sie nimmt daher die Situation der Bundesstraßen in diesem Land besonders gründlich unter die Lupe.
Lars S. Otto
Klausur 7: Skandal!
Zusammenfassung
Elisabeth Schwarzhaupt (S) ist Bundesministerin für Verbraucherschutz und entsetzt: Täglich werden neue Details über schadstoffbelastete Lebensmittel bekannt, in denen ein umgangssprachlich Dioxin genanntes hochgefährliches Gift angereichert ist; dieses kann schwere Gesundheitsschäden verursachen und sogar tödlich sein. Ein Bundesgesetz, das den Sachbereich der Lebensmittelbelastung regelt, existiert bisher nicht; allerdings gibt es seit einiger Zeit (sachlich unterschiedliche) Landesgesetze, die Dioxinhöchstbelastungen bestimmen. Dennoch haben sich in der jüngeren Vergangenheit Dioxinskandale gehäuft. Da die Bevölkerung trotz der Landesgesetze somit großer Gesundheitsgefahr ausgesetzt ist, erscheinen S das bisher bestehende Landeslebensmittelrecht und die sie ausführenden Lebensmittelkontrollen ungenügend.
Lars S. Otto
Klausur 8: Alles ist hin – basta!
Zusammenfassung
Die fetten Jahre sind vorbei. Die X-Fraktion stellt in Koalition mit der Y-Fraktion zwar die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag sowie den Bundeskanzler Siegfried Superbus (S). Die Koalitionsmehrheit ist mit 303 von 600 Stimmen jedoch hauchdünn. Die Opposition (A-Fraktion und B-Fraktion) verfügt nicht nur über 297 Sitze im Bundestag; darüber hinaus haben die A-/B-Landesregierungen auch die Mehrheit im Bundesrat. Nachdem die X-Partei seit dem Regierungsantritt des S eine Landtagswahlniederlage nach der anderen hinnehmen musste, haben nun auch viele Bundestagsabgeordnete der X-Fraktion das politische Vertrauen in S verloren.
Lars S. Otto
Klausur 9: School’s Out
Zusammenfassung
Sie sind Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt in Berlin. Am 1.8.2012 tritt die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Selbert (S) an Sie heran und bittet Sie um einige rechtliche Einschätzungen. Der Bundestag hat nämlich kurz vor seiner parlamentarischen Sommerpause diverse Projekte abgeschlossen. Die Abgeordneten haben daher in einer ausnahmsweise auf einen Dienstag gelegten Plenarsitzung am 12.6.2012 eine ganze Reihe von Regelungen beschlossen, die alle nach ordnungsgemäßen Gesetzgebungs- bzw. Beschlussverfahren am 30.7.2012 in Kraft getreten sind. S steht den änderungen jedoch kritisch gegenüber.
Lars S. Otto
Backmatter
Metadaten
Titel
Klausuren aus dem Staatsorganisationsrecht
verfasst von
Lars S. Otto
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-22893-3
Print ISBN
978-3-642-22892-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-22893-3