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2012 | OriginalPaper | Buchkapitel

Restschuldbefreiung

verfasst von : Ralph Kramer, Frank K. Peter

Erschienen in: Insolvenzrecht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Das Ende eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die persönliche Haftung eines Schuldners erlischt. Üblicherweise werden in einem Insolvenzverfahren die einzelnen Gläubiger mit einer Quote befriedigt. Gemäß § 201 Abs. 1 S. 1 InsO haben sie mit dem Rest ihrer Forderungen ein Nachforderungsrecht. Dies würde dazu führen, dass Schuldner trotz eines Insolvenzverfahrens lebenslang dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt sind. Deshalb sehen die §§ 286 ff. InsO die Möglichkeit der sog. Restschuldbefreiung vor.

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Metadaten
Titel
Restschuldbefreiung
verfasst von
Ralph Kramer
Frank K. Peter
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-00026-4_15