2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Folgen der Insolvenzeröffnung
verfasst von : Ralph Kramer, Frank K. Peter
Erschienen in: Insolvenzrecht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Durch die Insolvenzeröffnung wird bewirkt, dass wesentliche Teile des Schuldnervermögens beschlagnahmt werden. Nach § 80 InsO verliert der Schuldner mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und insbesondere über dieses zu verfügen.
Zu beachten ist allerdings, dass nach der Insolvenzordnung das Vermögen des Schuldners aus zwei Massen besteht, nämlich aus der Insolvenzmasse, die den Verfügungen des Schuldners entzogen ist, und aus dem insolvenzfreien Vermögen, über welches er noch frei verfügen kann.