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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

Z: Zahlungsaufschub – Zweitmarkt

verfasst von : Helmut Keller

Erschienen in: Praxishandbuch Finanzwissen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Einen Zahlungsaufschub in der strengen Form des Moratoriums, also einer gesetzlich erzwungenen Hinausschiebung fälliger Zahlungen, gibt es nicht mehr (§ 281 BGB). Allerdings wird der Begriff auch verwendet, wenn für an sich fällige Zahlungen eine über die normale Stundung hinausgehende Vereinbarung getroffen wird. Vielfach hilft der Zahlungsaufschub, einen vorübergehenden Liquiditätsengpass zu beheben.

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Metadaten
Titel
Z: Zahlungsaufschub – Zweitmarkt
verfasst von
Helmut Keller
Copyright-Jahr
2013
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-00750-8_36