2015 | OriginalPaper | Buchkapitel
Spitzenorganisation ausgewählter Einheitsunternehmungen
verfasst von : Axel v. Werder
Erschienen in: Führungsorganisation
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die gesellschaftsrechtliche Verfassung der AG folgt dem Trennungsmodell und sieht einen dreigliedrigen Aufbau aus Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand vor. Die
Hauptversammlung
fungiert als Organ der Unternehmungsträger (Aktionäre). Sie bestimmt – unter Berücksichtigung der jeweils eingreifenden mitbestimmungsrechtlichen Regelungen – die Mitglieder des Aufsichtsrats. Der
Aufsichtsrat
bildet das Überwachungsorgan der AG und bestellt seinerseits den
Vorstand
, dem die Rolle des Geschäftsführungsgremiums zukommt. Die aktienrechtliche Spitzenorganisation wird ergänzt durch den
Betriebsrat
, der unter den oben dargelegten Voraussetzungen zu wählen und Interessenvertreter der Arbeitnehmer im Rahmen der Unternehmungsführung ist.