2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Arbeitsgericht und der Prozess
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Konflikte unterschiedlicher Art aus dem Arbeitsleben können Anlass für Rechtsstreitigkeiten vor dem Gericht sein. Hierbei können Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Anspruchsteller auftreten. Bevor die beteiligten Parteien ihren Streit vor Gericht tragen, erscheint es jedoch besonders bei Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis sinnvoll, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Betriebsräte oder auch einzelne Mediatoren können bei solchen gütlichen Streitbeilegungen behilflich sein. Allerdings sind außergerichtliche Einigungsversuche keine erforderliche Voraussetzung für eine Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht. Zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht nimmt das Arbeitsrecht eine Zwischenstellung ein. Für Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsrechts sind daher nicht die Zivilgerichte, sondern die spezielleren Arbeitsgerichte zuständig.