2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Nachlassverwaltung
verfasst von : Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
Erschienen in: Testamentsvollstreckung
Verlag: Gabler Verlag
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Nach der Legaldefinition des § 1975 BGB handelt es sich bei der Nachlassverwaltung um eine Nachlasspflegschaft, die zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger angeordnet ist. Aus diesem Grund sind auf die Nachlassverwaltung grundsätzlich zwei verschiedene Normensysteme anwendbar. Zum einen handelt es sich dabei um die allgemeinen Vorschriften über die Pflegschaft, §§ 1915 ff. BGB, so dass auch das Vormundschaftsrecht anzuwenden ist, allerdings nur insoweit, als dies mit Sinn und Zweck der Nachlassverwaltung vereinbar ist. Zum andern ähnelt die Nachlassverwaltung aufgrund mehrfacher Bezugnahmen auf die Insolvenzordnung ihrem rechtlichen Gepräge nach mehr einem geordneten Vermögensverwaltungsverfahren, von dem es sich allerdings in seiner Zielsetzung unterscheidet.