2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Lieferungen und sonstige Leistungen
Erschienen in: Umsatzsteuer intensiv
Verlag: Gabler
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Die kaufmännisch-bilanziell „gelieferte“ Elektrizität (=
nicht
physisch, sondern als rechnerisch durch Zählerstände ermittelter Posten) wird umsatzsteuerrechtlich vom Anlagenbetreiber (= leistender Unternehmer) an den Netzbetreiber (= Leistungsempfänger) geliefert. Die erhöhte Einspeisevergütung ist Entgelt für die kaufmännisch-bilanziell eingespeiste Elektrizität, auch wenn diese ganz oder teilweise im eigenen Netz oder im Netz eines Dritten verbraucht wird.