2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Korrektur won Gewerbesteuermessbescheiden und Verlustfeststellungsbescheiden — § 35 b GewStG
Erschienen in: Steuerbescheide in der Praxis
Verlag: Gabler
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§ 35b GewStG enthÄlt eine selbstÄndige Rechtsgrundlage für die Aufhebung oder Änderung von Gewerbesteuermessbescheiden und Verlustfeststellungsbescheiden. Sie kommt dann zum Tragen, wenn ein Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht und somit nicht nach § 164 Abs. 2 AO geÄndert werden kann, vgl. Abschn. 83 Abs. 1 S. 4 GewStR 1998. Sie ist eine der Vereinfachung dienende Vorschrift. Sie soll es u.a. dem Steuerpflichtigen ersparen, wegen derselben, die Höhe des Gewinns betreffenden Sache zwei Prozesse führen zu müssen. Durch § 35b GewStG wird die Anwendbarkeit anderer Korrekturvorschriften nicht eingeschrÄnkt.
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