2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vertretung im außgerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Erschienen in: Gebührenrecht für Steuerberater
Verlag: Gabler
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Unter den Begriff „außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren“ fällt nicht nur der förmliche Rechtsbehelf des Einspruchs, sondern auch nicht förmliche Rechtsbehelfe wie die Gegenvorstellung oder die Dienstaufsichtsbeschwerde.
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Verwaltungsbehörden im Sinne des § 40 StBGebV sind die Finanzbehörde, die allgemeine Verwaltungsbehörde, sofern Gewerbesteuer-, Grundsteuer- und andere Gemeindesteuerangelegenheiten betroffen sind, sowie gegebenenfalls auch der Sozialversicherungsträger oder die Arbeitsverwaltung, soweit der Steuerberater zur Vertretung vor diesen Behörden befugt ist.