2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Betriebsänderung
Erschienen in: Arbeitsrecht für Steuerberater
Verlag: Gabler
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Der Betriebsübergang wird in § 613 a BGB geregelt. Zur Problematik des Betriebsüberganges gibt es zahlreiche Entscheidungen des BAG und des Europäischen Gerichtshofes. Die nachfolgende Darstellung hält sich an den Wortlaut der Vorschrift und wird zunächst die einzelnen Tatbestandsmerkmale herausarbeiten. Dabei wird besonderen Wert darauf gelegt, die vom BAG und Europäischen Gerichtshof herausgearbeiteten Merkmale und Voraussetzungen für einen Betriebsübergang in der Dienstleistungsbranche zu erläutern. Der Betriebsübergang in einem Produktionsbetrieb bereitet im Regelfall weniger Schwierigkeiten, da in diesem Fall Gebäude, Maschinen und Werkzeuge übertragen werden. Im Bereich der Dienstleistungen kommt es jedoch in erster Linie auf die so genannten immateriellen Betriebsmittel wie z.B. den Kundenstamm, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten sowie den „Goodwill“ (den „guten Ruf “) und nicht zuletzt die Arbeitnehmer an.