2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Insolvenz als Sanierungschance
Erschienen in: Insolvenzplanverfahren
Verlag: Gabler
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Das Insolvenzrecht stellt eine der zentralen rechtlichen Regelungen jeder marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung dar. Gegenstand ist die Abwicklung von Insolvenzen in einem rechtlich geregelten und unter staatlicher Aufsicht stehenden Rahmen. Ausgangspunkt bilden somit Zahlungsverpflichtungen in der Wirtschaft. Das Insolvenzrecht bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und mittels welcher Verfahren Schuldnern die Verwaltungs- und Verfügungsrechte über ihr Vermögen entzogen werden. Mit den Regelungen des Insolvenzrechts bezweckt der Gesetzgeber in erster Linie den Schutz von Gläubigern bzw. deren Ansprüchen. So sollen mittels einer kollektiven Verwertung des verbliebenen Schuldnervermögens (Insolvenzmasse) Schäden für die Gläubiger im Insolvenzfall begrenzt und eine Verminderung von Verteilungsrisiken für einzelne Gläubiger erreicht werden (vgl. BIGUS/EGER 2003, S. 1 ff.; DRUKARCZYK/SCHÜLER 1997, S. 57 f.). Ziel ist eine erlösmaximierende Verwertung der Insolvenzmasse. Als Lösungswege hierzu stellt das Insolvenzrecht sowohl Instrumentarien zur Liquidation von Unternehmen als auch für Sanierungen bereit.