01.09.2008 | Rechtsprechung
Zur "Klarheit" und "Verständlichkeit" einer Information über wesentliche Vertragspunkte; zum Abrufen von Informationen über das Rücktrittsrecht des Verbrauchers auf einer Internetseite per Link als "Holschuld" des Verbrauchers; zur Veröffentlichung eines Unterlassungsurteils gegen ein Internetunternehmen außerhalb des Internets
Erschienen in: Wirtschaftsrechtliche Blätter | Ausgabe 9/2008
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