01.10.2012 | Rechtsprechung
Gleichbehandlungs-RL: Zur Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die ein an keine Bedingungen geknüpftes Recht gewährt, bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres zu arbeiten und die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses am Ende des Monats gestattet, in dem der Arbeitnehmer dieses Alter erreicht, ohne Berücksichtigung der Höhe der Altersrente
Erschienen in: Wirtschaftsrechtliche Blätter | Ausgabe 10/2012
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