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24.10.2012 | Bauplanung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Teil 1: Die freien Berufe und ihre Fortbildungsverpflichtung

verfasst von: Annette Galinski

2 Min. Lesedauer

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Wer die Leistung eines Architekten oder Ingenieurs in Anspruch nimmt, dem fehlt oft die Kompetenz, ihre Qualität beurteilen zu können. Er muss Vertrauen investieren und der gute Ruf des Planers ist seine einzige Sicherheit. Umso wichtiger sind für Architekten und Ingenieure ein aktueller Wissensstand und auf die eigenen Arbeitsschwerpunkte abgestimmte Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Laut Bundesverband der Freien Berufe (BFB) charakterisieren sich die Freien Berufe, zu denen u.a. selbstständige Architekten und Ingenieure gehören, durch folgende Attribute:  

  • Professionalität
    In der immer komplexeren Gesellschaft benötigen die Menschen zunehmend kompetente Unterstützung. Die hochqualifizierten Freiberufler helfen, beraten und vertreten neutral und fachlich unabhängig.

  • Gemeinwohlverpflichtung
    Die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, der Rechtsordnung und der Kultur liegt im Interesse aller Bürger. Die der Allgemeinheit verpflichteten Freiberufler tragen dafür besondere Sorge.

  • Selbstkontrolle
    Patienten, Mandanten und Klienten erwarten persönliche Betreuung auf neuestem Kenntnisstand. Der hohe ethische Anspruch der Freiberufler und ihre strenge Selbstkontrolle garantieren gesicherte Qualität.

  • Eigenverantwortlichkeit
    Wer Verantwortung übernimmt, schafft Vertrauen und sichert Wachstum. Freiberufler sind mehrheitlich selbstständig tätig, sie erwirtschaften 10,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und beschäftigen über drei Millionen Mitarbeiter. 

Fortbildungsanspruch der Freien Berufe

Die Diskussion über die europäische Dienstleistungsrichtlinie macht deutlich, dass die freiberuflichen Dienstleistungen von der Politik häufig nur unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet und bewertet werden. Vor allem wenn es beispielsweise um die Honorar- und Gebührenordnungen oder die Selbstverwaltung geht. Allerdings schaffen Freie Berufe Werte und keine Waren. Um dennoch für Auftraggeber verlässliche Qualitätskriterien für Beratungs-, Planungs- und Ausführungsleistungen zu schaffen, müssen Architekten und Ingenieure sich konsequent weiterbilden – und ihre Kompetenzen nach außen transparent dokumentieren. 

Fortbildung im Qualitätsmanagement von Planungsbüros verankern

Um die Qualität und Kompetenz eines Planungsbüros für Auftraggeber bzw. Bauherren beurteilungsfähig darzustellen, empfiehlt sich u.a. die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS). QMS sind umfassende Systeme, die sicher­stellen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung festgelegten Anforderungen entspricht. Dazu gehört u.a. die Verantwortlichkeit der Führung, ein prozessorientierter Ansatz – und die kontinuierliche Verbesserung, sprich Fortbildung.

Das für Ingenieurbüros empfohlene QMS ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Mit diesem selbst gewählten Qualitätsstandard der angebotenen Dienstleistungen„werben“ bereits einige Büros für sich und setzen sich bewusst von der Konkurrenz ab.

Serie: Fortbildung für Architekten und Ingenieure

Teil 2: Fortbildungsanforderungen in den einzelnen Bundesländern

Teil 3: Anbieter anerkennungsfähiger Fortbildungsveranstaltungen

Teil 4: Förderprogramme für Fortbildungen

Teil 5: Aktuelle Schwerpunktthemen von Fortbildungsveranstaltungen

Teil 6: Umsetzung von Fortbildungsinhalten im Berufsalltag

Teil 7: Nachhaltige Lernkonzepte

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2008 | OriginalPaper | Buchkapitel

Der Begriff der „Freien Berufe“

Quelle:
Beratung der Freien Berufe