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02.06.2002 | Automobil + Motoren | Nachricht | Online-Artikel

Bundesrat stimmt für Altfahrzeug-Gesetz

verfasst von: Thomas Jungmann

2 Min. Lesedauer

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Am Freitag hat der Bundesrat für das Altfahrzeug-Gesetz gestimmt. Demzufolge sind Automobilhersteller und -importeure ab dem Jahr 2007 verpflichtet, Altfahrzeuge ihrer Marke unentgeltlich zurückzunehmen und sie im Anschluss nach dem Stand der Technik umweltfreundlich zu entsorgen. Zunächst hatte die Europäische Union mit einer Richtlinie zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Das Gesetz, das nun diese EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, verfolgt das Prinzip der Produktverantwortung des Herstellers. Das Recht zur kostenlosen Rückgabe haben künftig Besitzer von Autos, die vor dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden, ab dem Jahr 2007.

Von 2006 an sollen mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines Altautos verwertet (inklusive der energetischen Verwertung) und mindestens 80 Prozent stofflich verwertet oder wiederverwendet werden. Bis zum Jahr 2015 werden die Verwertungsziele auf 95 beziehungsweise 85 Prozent angehoben. Gegenüber der bisher geltenden Regelungen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen, die sich im Wesentlichen auf die Altauto-Verordnung aus dem Jahr 1997 stützen, ergeben sich folgende Neuerungen: Der "Anreiz" einer so genannten "Wilden Entsorgung" soll völlig entfallen, da jeder Letzthalter von Altfahrzeugen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) die Möglichkeit hat, diese unentgeltlich an den jeweiligen Hersteller beziehungsweise Importeur zurückzugeben. Diese müssen Altfahrzeuge künftig zurücknehmen, verwerten und tragen die damit verbundenen Kosten. Ferner ist es ab dem 1. Juli 2003 verboten, Fahrzeuge und Bauteile in Verkehr zu bringen, die die Schwermetalle Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom enthalten.

Derweil regt sich über die rein wirtschaftlichen Bedenken der Automobilhersteller und -importeure hinaus, die aufgrund des Altfahrzeug-Gesetzes natürlich einiges an Rückstellungen bilden müssen, erste Kritik aus den Reihen einiger Fahrzeugkonstrukteure. Das neue Gesetz, das im Grunde sehr positiv zu bewerten sei, da es einen Anreiz schafft, künftig mehr recyclingfähige Materialien im Automobil zu verwenden, birgt nach ihrem Dafürhalten einen großen Nachteil: Das Gesetz blockiere massiv die jüngst erzielten Fortschritte im Fahrzeugleichtbau. Da sich die ehrgeizigen Gesetzesvorgaben in Gewichtsprozent festmachen, muss der leicht recyclebare Anteil im Fahrzeug - und dazu zählen unter anderem Chassis- und Karosserieteile aus einfachem, niedriglegierten Baustahl - schwer sein. Moderne Materialien wie hochlegierte Stähle, Aluminium oder Kunststoffe, die ihre hervorragenden Eigenschaften im Fahrzeugleichtbau nach intensiver Forschung bereits unter Beweis stellten, sind durch dieses Kriterium des Gesetzes erheblich benachteiligt. Zudem bedürfen sie eines deutlich höheren Aufwandes hinsichtlich ihrer Wiederverwertung.

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