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02.07.2013 | Wirtschaftsrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Datenhehlerei soll strafbar werden

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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Ob Unternehmen oder Privatpersonen - fast jeder verfügt über eine Identität im Internet. Über soziale Netzwerke, E-Mail-Dienste uvm werden zahlreiche Daten im Internet gespeichert - und zum Teil widerrechtlich ausgespäht.

Der Handel mit widerrechtlich erlangten Daten soll künftig strafbar sein. Auf Initiative des Bundeslandes Hessen hat der Bundesrat nunmehr einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet: Beschluss vom 07.06.2013, BR-Drucks. 284/13 "Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei"

Laut dem Gesetzesentwurf soll mit der Initiative Strafbarkeitslücken in Fällen des Handels mit rechtswidrig erlangten Daten durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei (§ 202d StGB-E) geschlossen werden. Dabei sollen jedoch nur die Daten von der Neuregelung erfasst werden, an deren Nichtweiterverwendung ein schutzwürdiges Interesse besteht und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können.

Ankauf von Steuer-CDs fällt nicht unter Straftatbestand

In dem Gesetzesentwurf wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ankauf von Steuer-CDs weiter legal sein soll. So wird beschrieben: "Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, mit der Annahme einer Entschließung festzustellen, dass der Ankauf sogenannter Steuer-CDs bereits nach dem geltenden Recht zulässig ist."

Internetkriminalität weit verbreitet

Durch die Initiative wird versucht, einen gesetzlichen Rahmen für die Bekämpfung von Cyberkriminalität zu schaffen. Internetkriminalität ist weit verbreitet und der finanzielle Schaden, der dadurch entsteht, ist immens. Springer-Autor Peter Zoller beschreibt in seinem Beitrag für die Zeitschrift Wirtschaftsinformatik & Management, dass bei der Internetkriminalität der pauschale Schaden in 2012 in Deutschland auf fast 3 Milliarden Euro veranschlagt wird. Einzelne Schäden würden aber selten ausgewiesen werden. Dabei weist er auch darauf hin, dass Deutschland (auf individuelle IT-Risiken bezogen) ein Ort der „Risikolosigkeit“ zu sein scheint. Entsprechend interessant der Titel seines Beitrags: Kennen Entscheider ihre IT-Risiken?

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