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15.08.2012 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

1. Tipp: Häusliches Arbeitszimmer

verfasst von: Sylvia Meier

1 Min. Lesedauer

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Seit 2008 ist es möglich: die Unternehmergesellschaft – kurz: UG – kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Eine günstige Alternative zur GmbH.

In der Regel werden die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer von der Finanzverwaltung nur noch dann steuerlich als Werbungskosten anerkannt, wenn das Arbeitszimmer den notwendigen Mittelpunkt der beruflichen Betätigung darstellt. Für die meisten Arbeitnehmer und auch für den Geschäftsführer der GbR ist das nicht der Fall, weil es für diese Personen in aller Regel ein Büro in den Geschäftsräumen der Firma gibt.

Für die Unternehmergesellschaft gibt es hier eine interessante Gestaltungsmöglichkeit: Der Gesellschafter-Geschäftsführer vermietet die (abgeschlossenen) Büroräume in seiner Privat-Immobilie an seine Unternehmergesellschaft. Steuerliche Voraussetzung: Die Firma verlangt im Anstellungsvertrag von ihrem Geschäftsführer, dass dieser Tag und Nacht und am Wochenende für die Unternehmergesellschaft erreichbar ist. In diesem Fall sind die Kosten des vermieteten Raums Betriebsausgaben der Unternehmergesellschaft. Umgekehrt muss der Gesellschafter-Geschäftsführer die Miete als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Auch hier muss der Steuerberater genau rechnen.

Der Steuer-Spartipp stammt aus "Die Unternehmergesellschaft" von Lothar Volkelt.

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