Skip to main content

22.11.2013 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Übertragung eines Miteigentumanteils als Lieferung

verfasst von: Hans-Ulrich Dietz

1:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Bei der Umsatzsteuer wird zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Die Differenzierung ist nicht nur akademischer Natur, sondern von erheblicher Bedeutung für die umsatzsteuerliche Erfassung.

So kann die Unterscheidung z. B. den Ort der Besteuerung, die Rechnungsstellung sowie den Steuersatz beeinflussen.

Um welchen zu beurteilenden Sachverhalt geht es hier? Ein Steuerzahler war jeweils zur Hälfte an 4 Pferden beteiligt. Er verkaufte diese Miteigentumsanteile an Dritte. Den Erlös rechnete er mit dem ermäßigten Steuersatz ab, da er den Verkauf als begünstigte Lieferungen halber Pferde qualifizierte. Das Finanzamt hingegen vertrat die Ansicht, dass der Verkauf als sonstige Leistung zu erfassen und somit dem Regelsteuersatz zu unterwerfen sei.

Das Niedersächsische Finanzgericht kommt unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesfinanzhofs (BFH) zu dem Ergebnis, dass auch die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Pferd als Lieferung anzusehen ist (Urteil vom 13.12.2012, 16 K 305/12).

Welche Folgen ergeben sich daraus? 

Auf Druck der EU wurde der begünstigte Steuersatz für die Lieferung von Pferden mit Wirkung vom 1.7.2012 aufgehoben. Dennoch hat der Fall für die Praxis Relevanz, da es um die grundsätzliche Frage geht, ob die Übertragung von Miteigentumsanteilen als Lieferung zu qualifizieren ist, mit den hiermit verbundenen umsatzsteuerlichen Folgen. Da gegen das Urteil Revision eingelegt wurde, wird nun der BFH, ggf. aber auch noch der EuGH, hierüber entscheiden müssen.

Hinweis der Redaktion

Welche Umsätze steuerbar sind, beschreibt Springer-Autor Volker Kreft in seinem Buch "Steuerrecht - schnell erfasst" (Seite 235). Der Autor beschreibt die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen Schritt für Schritt. Denn noch vor der Frage nach dem Steuersatz muss geprüft werden, ob überhaupt ein steuerbarer Umsatz vorliegt.

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2012 | OriginalPaper | Buchkapitel

Besonderes Steuerrecht: Umsatzsteuer

Quelle:
Steuerrecht - Schnell erfasst