2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Nichtigkeitsklage
verfasst von : Professor Dr. jur. Walter Frenz
Erschienen in: Handbuch Europarecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Der Gerichtshof der EU überwacht gem. Art. 263 AEUV (Art. 230 EG) die Recht-mäßigkeit der verbindlichen Handlungen der Unionsorgane und nach dem durch den Vertrag von Lissabon neu eingefügten Art. 263 Abs. 1 S. 2 AEUV auch der Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Zu diesem Zweck kann ein Mitglied-staat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission den Gerichtshof der EU mit einer Klage „wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Form-vorschriften, Verletzung der Verträge oder einer bei seiner Durchführung an-zuwendenden Rechtsnorm oder Ermessensmissbrauchs“ anrufen, Art. 263 Abs. 2 AEUV (Art. 230 Abs. 2 EG).