2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die materiellen Regelungen
Erschienen in: Geistiges Eigentum in konkurrierenden völkerrechtlichen Vertragsordnungen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Als Kreation nationaler Gesetzgeber gilt geistiges Eigentum nur auf dem Territorium des jeweils schutzgewährenden Staates. Dies folgt aus der völkerrechtlichen Kompetenzordnung, die die Ausübung von Staatsgewalt an ein berechtigtes Interesse knüpft und Hoheitsakte auf fremdem Territorium untersagt.1 Eine Koordinierung der nationalen Rechtsordnungen ist vor allem aus zwei Gründen zweckmäßig: Zum einen überwindet sie die technische Verschiedenheit der nationalen Systeme im Interesse des grenzüberschreitenden Erwerbs von Immaterialgüterrechten und des Verkehrs mit ihnen (Harmonisierung). Zum anderen kann sie international verbindlich ein bestimmtes Niveau des geistigen Eigentumsschutzes, und zwar insbesondere materielle Mindeststandards festlegen. Was die Koordinierungsmethoden betrifft, ergibt sich eine Bandbreite vom rein tatsächlich konvergenten Verhalten bis zur einheitlichen Gesetzgebung. Eine Untersuchung der Regelungsansätze von WTO und WIPO wird zeigen, wo sich ihre materiellen Regelungen überschneiden, und Hinweise auf mögliche Konfliktfälle liefern.