2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die gesetzlichen Krankenkassen als wirtschaftliche Einheit
Erschienen in: Grenzen der Zulässigkeit von Wahltarifen und Zusatzversicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Formal betrachtet zerfällt die GKV zwar in eine Reihe von juristisch selbstständigen Personen, die allerdings einheitlich nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB V tätig werden. Alle gesetzlichen Krankenkassen werden deshalb aus folgenden Gründen als wirtschaftliche Einheit betrachtet: die Abgrenzung des versicherungspflichtigen Personenkreises gilt für alle Kassen;das SGB V regelt für alle Kassen umfassend die Leistungen und die Beziehungen zu den Leistungsträgern;alle Kassen bedürfen einer Genehmigung zur Aufnahme ihrer Tätigkeit, für die die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen gelten, und unterliegen einer gleichen materiellen Kontrolle durch die Aufsichtsinstanzen hinsichtlich ihrer fortlaufenden Tätigkeit;alle Kassen sind in Landesverbänden, Bundesverbänden und letztlich in dem Spitzenverband „Bund der Krankenkassen“ zu einem gemeinsamen Auftreten aufgerufen;für alle Kassen gelten angenäherte Beitragssätze der Versicherten, wobei der Weg in die totale Vereinheitlichung durch die beabsichtigte Einführung des zentralen Beitragsfonds des zentralen Bundesverbandes vorgezeichnet ist;die Verwendung der Mittel ist gesetzlich festgelegt;das Solidarprinzip gilt nicht nur für die Versicherten, sondern über den Risiko- und Strukturausgleich der Kassen untereinander auch für die Kassen selbst; deshalb spielt auch die Möglichkeit der verschiedenen Kassen, individuelle Beiträge ihren Versicherten innerhalb einer schmalen Marge abzuverlangen, keine ausschlaggebende Rolle, selbst wenn man dies rein theoretisch als Wettbewerb bezeichnen würde.