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Erschienen in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik 1/2016

12.01.2016 | Studie

Gefallene Helfer. Das Soldatengedenken der Bundesrepublik zwischen militärischer Zurückhaltung und professionsethischer Würdigung der Bundeswehr

verfasst von: Sebastian Nieke

Erschienen in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik | Ausgabe 1/2016

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Zusammenfassung

Durch die Verluste der Bundeswehr in Afghanistan entwickelte sich ein staatliches Soldatengedenken, in welchem den Trauerreden der Verteidigungsminister große öffentliche Bedeutung zukommt. Die dort gebrauchten Begriffe und Narrative bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen der deutschen Skepsis gegenüber dem Einsatz militärischer Gewalt und einer angesichts der tatsächlichen Gewalterfahrung geforderten professionsethischen Würdigung der Getöteten. Dabei zeichnen sich Tendenzen zu einer deutlicheren Anerkennung der Einsatzrealität und der soldatischen Profession ab, die allerdings von zahlreichen Relativierungen gekennzeichnet bleiben.

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Fußnoten
1
Unter den getöteten deutschen Soldaten in Afghanistan befanden sich beim Verfassen des Beitrags nur männliche Personen.
 
2
Für ihre Kommentare zu diesem Beitrag danke ich herzlich Markus Liegl, Klaus Naumann, Eric Sangar, Stefan Schapitz und Niklas Schörnig sowie den anonymen Gutachterinnen und Gutachtern der Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik.
 
3
Um in Teil 4.3 eine sprachliche Unterscheidung zu ermöglichen, spricht dieser Beitrag nicht von Gefallenen.
 
4
Siehe zu den Trauerfeiern der Bundeswehr in Afghanistan de Libero (2012, S. 290–291).
 
5
Beispiele entsprechender Anfragen westlicher Partner waren eine rasch ausgeschlossene NATO-Invasion des Kosovo 1999, der Regimewechsel im Irak 2003 und die Aufstandsbekämpfung in Südafghanistan seit 2006.
 
6
Zu den Maßnahmen zählten vor allem die explizite Freigabe des Waffeneinsatzes nicht nur zur direkten Selbstverteidigung, eine im Rahmen des NATO-Strategiewechsels ohnehin vorgezeichnete Umstellung des Kräftedispositivs hin zu mehr infanteristischer Präsenz und Zusammenarbeit mit den afghanischen Sicherheitskräften sowie die Verlegung schwerer Waffensysteme wie Artillerie und weiterer Schützenpanzer.
 
7
Die Bandbreite etwaiger Deutungen reicht hierbei von einer zäsuralen Fehlentwicklung bis hin zum weiteren Schritt eines deutschen Erwachsenwerdens als sicherheitspolitischer Partner (Noetzel 2011, S. 414–415).
 
8
Wie Manfred Hettling (2009, S. 136) anmerkt, barg diese Formel im Kalten Krieg auch eine antikommunistische Stoßrichtung.
 
9
Während der Sanitäter als erster deutscher Einsatztoter in Politik und Medien eingehend diskutiert wurde und Verteidigungsminister Volker Rühe bei der Trauerfeier sprach, erfuhr der getötete Militärarzt jedoch kaum Beachtung (Kümmel und Leonhard 2005, S. 521–522). Hierbei mag der 2001 unmittelbar bevorstehende deutsche Einsatz in Afghanistan eine Rolle gespielt haben (Naumann 2008a, S. 65).
 
10
Insgesamt sind in Afghanistan seit Beginn des Einsatzes 55 deutsche Soldaten ums Leben gekommen.
 
11
Forderten bis 2008 vor allem Selbstmordanschläge Tote, wurden im Zuge des Erstarkens der Aufständischen und zunehmender Kämpfe 2009 und 2010 mehrmals Soldaten in Gefechten getötet. Nach der Aufnahme des Partnerings mit den afghanischen Sicherheitskräften eröffnete ein Innentäter aus deren Reihen hinterrücks das Feuer und tötete drei deutsche Soldaten. Insgesamt verhinderten Ausbildung, Ausrüstung und intensivmedizinische Versorgung der Truppe weitaus höhere Verluste.
 
12
Der erste durch die Bundeswehr heute als „durch Fremdeinwirkung gefallen“ (Bundeswehr 2014) bezeichnete Soldat wurde durch eine Mine getötet, die nicht gegen die ISAF gelegt worden war, sondern zu den zahllosen bereits länger in Afghanistan liegenden Minen zählte (Malzahn 2003). Sein Tod wurde eher als Unfall interpretiert, der nur wenig öffentliche Beachtung erfuhr, und durch den Selbstmordanschlag mit vier Toten rund eine Woche später deutlich in den Schatten gestellt wurde (Kümmel und Leonhard 2005, S. 526–528). Für den ersten Toten hielt der Minister offenbar keine Trauerrede. Bei dem sechsten und siebten Toten war zunächst fälschlicherweise davon ausgegangen worden, dass ein Unfall die tödliche Explosion ausgelöst hätte (Seliger 2007).
 
13
Eine direkte Kommentierung des Ortswechsels erfolgte nicht (vgl. jedoch Hilpert 2014, S. 165). Bereits 2002 hatte eine Trauerfeier für sieben kurz vor Weihnachten bei einem Hubschrauberabsturz in Afghanistan ums Leben gekommene Soldaten im Bonner Münster stattgefunden. Mitte 2008 hatte Minister Jung eine Trauerrede für zwei beim Absturz eines Hubschraubers in Bosnien umgekommene Soldaten in einer Kirche an ihrem Stationierungsort Zweibrücken gehalten. In derselben Kirche fand kurz danach die Trauerfeier für den zwölften in Afghanistan getöteten deutschen Soldaten statt, der ebenfalls dort stationiert war.
 
14
Die Reden wurden auf der Homepage des Bundesministeriums der Verteidigung sowie der Bundesregierung, durch letztere auch in der Dossierreihe Stichworte zur Sicherheitspolitik, veröffentlicht. Die Angabe eines direkten Downloadlinks im Literaturverzeichnis erfolgt nicht, da die genauen Adressen zu den jeweiligen Dateien offenbar nicht permanent waren und zwischenzeitig bereits geändert wurden. Von einer Rede Minister Jungs (2009a) war nur ein Tonmitschnitt verfügbar, welcher zur Analyse transkribiert wurde. Die erste durch Jung 2008 gehaltene Rede konnte nicht berücksichtigt werden, da sie nicht veröffentlicht wurde.
 
15
Deduktiv wurden die Kategorien Begründung, Biographie, Handlungsbeschreibung, Handlungswürdigung, Kontextualisierung, Rollenzuschreibung, Solidarisierung und Situationsbeschreibung gebildet.
 
16
Induktiv wurden die Kategorien Einsatzbezeichnung, Gegnerzuschreibung, Gewaltanwendung, militärisches Vokabular, passive/aktive Opferkonnotation, performative Aussagen und soldatische/zivile Attribute gebildet.
 
17
Vgl. Harald Müllers und Jonas Wolffs (2011, S. 214) Feststellung zu dieser argumentativen Verknüpfung in Bundestagsdebatten über den Afghanistaneinsatz: „Das Selbstverteidigungsmotiv dient nicht der Begründung eines abgegrenzten Verteidigungskriegs gegen einen konkreten Gegner, sondern eine umfassende politische und gesellschaftliche Transformation Afghanistans wird zu einer notwendigen Maßnahme, um Deutschlands Sicherheit zu gewährleisten.“
 
18
Nach dem sogenannten Karfreitagsgefecht im April 2010 sprach vor dem Minister die Bundeskanzlerin bei der Trauerfeier, wobei sie deutlich einen begründenden Schwerpunkt setzte, welcher in den Folgetagen öffentlich breit diskutiert wurde, und die zweite Trauerrede hielt zu Guttenberg nur zwei Wochen darauf. Minister de Maizière hielt die beiden Trauerreden im Juni 2011 im Abstand von nur einer Woche.
 
19
Parallelen hierzu existierten, wie Eric Sangar (2013, S. 201–207) herausarbeitet, lange Zeit auch in Teilen der militärischen Führung im Afghanistaneinsatz und in Deutschland; siehe auch Noetzel (2011).
 
20
Jungs Wortwahl entsprach allerdings der Realität, da die Bundesanwaltschaft wie auch bei vorherigen Anschlägen routinemäßig ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt einleitete.
 
21
Vgl. zum wohl kaum anschlagsartigen Hergang die Schilderung Ulrike Demmers (2009, S. 26–27).
 
22
Julian Reichelt und Jan Meyer (2010, S. 194–197) geben hierfür ein charakteristisches Beispiel ab.
 
23
Vgl. dazu Bundeswehr (2011): „Die betroffene […] Kompanie […] hatte den Auftrag entlang einer Hauptverbindungsstraße nach Sprengfallen zu suchen, um die Straße für eigene Bewegungen zu öffnen.“ Vgl. zum Motiv der sicheren Passage den oben zitierten Auszug aus Jungs (2009b) Rede.
 
24
Dass durchaus Raum für solche Kontextualisierungen blieb, demonstrierte beispielsweise zu Guttenberg (2011) bei der Trauerfeier in Regen, als er angesichts eines afghanischen Armeeangehörigen, der hinterrücks das Feuer auf deutsche Soldaten eröffnet hatte, über die schwerwiegenden Vertrauensprobleme hinsichtlich der ab 2010 intensivierten Zusammenarbeit mit der afghanischen Armee (Partnering) sprach.
 
25
Dieses schreibt dem Dienst in Streitkräften eine singuläre Andersartigkeit gegenüber Berufen in zivilen Organisationsformen zu, welche maßgeblich mit der ihm zumindest potentiell inhärenten Pflicht zur Gewaltanwendung begründet wird, wie Brigadegeneral a. D. Heinz Karst (1997, S. 140–141) ausführt: „Sie üben keinen ‚Beruf wie jeder andere‘ aus, sondern haben spezifische Berufseigentümlichkeiten, die nicht darin bestehen, dass sie notfalls ihr Leben einsetzen müssen. Das wird von anderen Berufen, vom Lebensrettungsdienst über Sprengmeister und Polizei bis zur Feuerwehr, auch erwartet. Nein, das Spezifikum des Soldaten, besonders des Offiziers, liegt darin, dass er notfalls Gewalt anwenden muß [sic]. Es hat noch kein Soldat vor Gericht gestanden, weil er bereit war, sein Leben einzusetzen, wohl aber, weil er angeblich oder wirklich unrechtmäßig Gewalt angewendet hat.“ Wenngleich Karsts kontroverse Positionen in Forschung und Praxis umstritten sind, gewann gerade der letztgenannte Aspekt des rechtlichen Rahmens individuellen soldatischen Handelns im Afghanistaneinsatz besondere Aktualität.
 
26
Siehe dazu exemplarisch die oben in Teil 4.2 abschließend zitierte Passage de Maizières (2011c).
 
27
Vgl. dazu den Befund Julika Bakes (2010, S. 132): „Das genuin Soldatische ist ein Tabu, prägt aber die Einsatzrealität und damit auch zunehmend das Selbstbild der Soldaten“.
 
28
Vor allem der Bundeswehrverband hatte diesen Begriff im Anschluss an Jungs vorherige Trauerrede lautstark gefordert. Siehe zum Eingang der Wortwahl ausführlich Dörfler-Dierken (2010).
 
29
Die Eidesformel ist hier verkürzt wiedergegeben; vollständig lautet sie:„[…] das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Gefallene Helfer. Das Soldatengedenken der Bundesrepublik zwischen militärischer Zurückhaltung und professionsethischer Würdigung der Bundeswehr
verfasst von
Sebastian Nieke
Publikationsdatum
12.01.2016
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik / Ausgabe 1/2016
Print ISSN: 1866-2188
Elektronische ISSN: 1866-2196
DOI
https://doi.org/10.1007/s12399-015-0545-x

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