Zusammenfassung
Das Statistische Bundesamt (Abk: StBA oder Destatis) und die 14 statistischen Ämter der Länder bilden im föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland die amtliche Statistik, deren Aufgaben laut § 1 Bundesstatistikgesetz (BstatG) darin liegt, „laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren. Für sie gelten die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit. Sie gewinnt die Daten unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Einsatz der jeweils sachgerechten Methoden und Informationstechniken.“ Um dies zu gewährleisten, wird vom Gesetzgeber die statistische Arbeit in statistischen Ämtern fachlich konzentriert, d. h. es gibt nur wenige anderen Behörden, die selbstständig Statistiken erheben, auswerten und veröffentlichen (Statistisches Bundesamt 2019). Hierzu zählen zum Beispiel die Bundesbank (z. B. Bankenstatistik) oder die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsmarktstatistik). In ihrem Selbstverständnis sehen sich die statistischen Ämter aufgrund ihrer Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme sowie durch die Nutzung anerkannter wissenschaftlicher Methoden als Dienstleister qualitativ hochwertiger Informationen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
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Notes
- 1.
Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Brandenburg und Berlin unterhalten jeweils ein gemeinsames statistisches Landesamt.
- 2.
Die gemeinsam vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern betriebene Datenbank ist das Statistikportal, abrufbar unter www.statistikportal.de.
- 3.
Auf ihren Internetseiten bieten die statistischen Ämtern ihre (Landes-)Ergebnisse in eigenen Datenbanken an. Das Statistische Bundesamt verfügt mit „GENESIS-Online“ über den umfangreichsten Katalog amtlicher Statistiken in Deutschland.
- 4.
Das in der DDR für die amtliche Statistik zuständige „Zentralamt für Statistik“ ging nach der Wiedervereinigung im Wesentlichen in den neu geschaffenen statistischen Landesämtern auf.
- 5.
Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates.
Literatur
Hufen, F. 1984. Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – eine juristische Antwort auf „1984“? JuristenZeitung 39(23/24): 1072–1078.
Statistisches Bundesamt. 2019. Statistisches Jahrbuch Deutschland 2018. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.
Zühle, Sylvia, Markus Zwick, Sebastian Scharnhorst, und Thomas Wende. 2005. Die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. ZA-Information/Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung 56:168–182. https://nbnresolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-198599.
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Seuberlich, M. (2021). Statistisches Bundesamt/Statistische Landesämter. In: Andersen, U., Bogumil, J., Marschall, S., Woyke, W. (eds) Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-23666-3_161
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