2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Is that the way we like it?
Lobbying in den USA
verfasst von : Martin Thunert
Erschienen in: Die stille Macht
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Lobbying ist in den Vereinigten Staaten von Amerika eine verfassungsrechtlich geschützte Aktivität, die keineswegs nur von negativen Konnotationen begleitet wird (vgl. Alemann 2000). Der erste Verfassungszusatzartikel — das sog. „First Amendment“schützt ausdrücklich die Rede-, Vereinigungs- und die Petitionsfreiheit (vgl. zusammenfassend Eastman 1977). Gleichwohl war man sich in den USA des einflussverzerrenden Potenzials des professionellen Lobbyismus auf den Gesetzgebungs- und Verwaltungsprozess schon früh bewusst. Bereits 1853 warnte der Oberste Gerichtshof der USA in einem Urteil, bezahlter Lobbyismus „tends to corrupt or contaminate, by improper influences, the integrity of our… political institutions. “1 Zu praktischen Konsequenzen führte diese Erkenntnis erst ein knappes Jahrhundert später. Das erste Lobbyismusgesetz auf Bundesebene (Federal Regulation of Lobbying Act) stammt aus dem Jahr 1946 und galt bis zum Inkrafttreten des weiter unten ausführlich dokumentierten Nachfolgegesetzes bis 1995. Heute sind die Regularien umfangreicher: neben bundes- und landesgesetzlicher Rahmensetzung, die sowohl das Verhalten der Lobbyisten als auch das der Lobbyierten regeln will, existieren eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und nicht-gesetzlichen Verhaltens- und Ethikkodizes. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Regularien vor, skizziert die amerikanischen Erfahrungen mit dem Regulationsinstrumentarium und bilanziert mögliche Schlussfolgerungen, die sich aus dem amerikanischen Fall ziehen lassen.