1989 | OriginalPaper | Buchkapitel
Investitionsrechnung und Periodenerfolgsmessung
verfasst von : Prof. Dr. Herbert Hax
Erschienen in: Der Integrationsgedanke in der Betriebswirtschaftslehre
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Das betriebliche Rechnungswesen dient zum einen der Entscheidungsfindung, zum anderen der Kontrolle der erreichten Ergebnisse. Beide Rechnungszwecke hängen eng miteinander zusammen. Die zukunftsgerichtete Entscheidungsrechnung richtet sich nach bestimmten Erfolgskriterien; die vergangenheitsgerichtete Kontrollrechnung ermittelt den aufgrund der Entscheidung erreichten Erfolg. Die Erfolgsmaßstäbe beider Rechnungsbereiche sollten, wenn sie schon nicht miteinander übereinstimmen, in engem Zusammenhang miteinander stehen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Anreizwirkung, die von der Kontrollrechnung ausgeht. Ein Entscheidungsträger, dessen Leistung aufgrund einer Kontrollrechnung beurteilt wird, dessen Entlohnung möglicherweise von dem in der Kontrollrechnung ermittelten Erfolg abhängt, wird seine Entscheidungen bereits im voraus am voraussichtlichen Ergebnis ebendieser Kontrollrechnung orientieren. Er wird nur solche Methoden der Entscheidungsrechnung akzeptieren und anzuwenden bereit sein, die für ihn in einem durchschaubaren Zusammenhang mit der Kontrollrechnung stehen. Wenn erwünscht ist, daß der Entscheidungsträger sich einer Entscheidungsrechnung mit bestimmten Erfolgskriterien bedient, muß deutlich sein, daß sich die an diesen Erfolgskriterien orientierten Entscheidungen auch vorteilhaft auf die später in der Kontrollrechnung ermittelten Erfolgsgröße auswirken; anderenfalls entstehen Fehlanreize. Es geht also um eine anreizkompatible Gestaltung der Erfolgsmessung in der Kontrollrechnungl.