1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bürgeraktivierung und Verwaltungsmodernisierung
verfasst von : Malte Spitzer
Erschienen in: Handbuch zur Verwaltungsreform
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Unter Reformdruck wird Verwaltung neu gedacht. Angezeigt ist ein Paradigmenwechsel im Verwaltungsverständnis—von der formal rationalen Behörde zum ergebnisorientierten Dienstleistungsunternehmen. Dabei erfahren sowohl die Produzenten als auch die Adressaten von Verwaltungsleistungen eine radikale Neudefinition: Hierarchie- und regelfixierte Staatsdiener werden zu kundenorientierten Dienstleistern; bittstellende Untertanen werden zu qualitätsbedachten und qualitätsberechtigten „Kunden“. Kundenzufriedenheit wird zum idealen Endzustand der Verwaltung. Doch auch die kundenorientierte Verwaltung verbleibt in dem Dilemma, daß sie viel können müßte, aber mit ihren begrenzten Ressourcen und binnenorientierten Instrumenten wenig können kann. Auch mit ausgefeilten Controllingsystemen, Kennzahlen, Produktinformationen und anderen betriebswirtschaftlichen „Steuerungshilfen“ bleiben Informationen und Wissen unvollständig, Ressourcen begrenzt und „Kunden“ übermächtig. Je weniger sich die öffentliche Verwaltung auf die pauschale Richtigkeit ihrer Entscheidungen und die pauschale Akzeptanz dieser Entscheidungen bei den Adressaten verlassen kann, desto mehr ist sie angewiesen auf den aktiven, d.h. den seine Informationen, sein Wissen, sein Engagement und seine Akzeptanz einbringenden Bürger. Ziel ganzheitlicher Verwaltungsmodernisierung muß es deshalb sein, über innovative Pfade der Bürgeraktivierung spezifische Problemlösungskompetenzen desBürgers zu erschließen und in die öffentliche Entscheidungs- und Leistungsproduktion ein- zubinden. Der aktive Bürger wird zum verwaltungsentlastenden und verantwortungsteilenden „Leistungsverstärker“. Der Staat wiederum wandelt sich zum „aktivierenden Staat“ (Blanke), der aktivierend und moderierend neue Freiheitsgrade gesellschaftlicher Selbststeuerung ermöglicht, ohne jedoch seine originäre sozialstaatlich-solidarische Verantwortung zu vernachlässigen.