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2014 | Buch

Politik in Sachsen

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Über dieses Buch

Der Band bietet erstmals einen fundierten Überblick zu den wichtigsten politischen Strukturen, Prozessen und Akteuren im Freistaat Sachsen im Zeitraum 1990 und 2010. Die 14 Kapitel folgen der Leitfrage nach einem „sächsischen Weg“ jenseits des hegemonialen Landesparteiensystems. Wie stellen sich die „sächsischen Verhältnisse“ konkret dar und wie fügen sie sich in den allgemeinen deutschen Kontext ein.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts blickt Sachsen auf die längste demokratisch geprägte Periode in seiner Geschichte zurück. Nie zuvor standen demokratisch legitimierte Gewalten hier in einer solchen Kontinuität und die konstitutionellen Fundamente derart stabil wie von 1990 an – ungeachtet der Hinterlassenschaft der SED-Diktatur, vieler Transformationsprobleme und neuer Herausforderungen. Umgeben von einem freien wie solidarischen deutschen Bundesstaat und einem friedlichen europäischen Staatenverbund, sind heute die totalitären Großbrände des 20. Jahrhunderts, mit ihren Diktaturen und Kriegen, weithin verraucht, obwohl manche ihrer Spuren sichtbar und in Teilen unauslöschlich bleiben. Im Unterschied zu den deutschen Ländern, die im Epochenjahr 1945 vom Nationalsozialismus befreit wurden und in denen sich in den Folgejahren eine freiheitliche Demokratie etablierte, blieben jene ost- und mitteldeutschen, zu denen das heutige Sachsen gehörte, für mehr als vier Jahrzehnte in der Diktatur verhaftet.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
2. Wiedergründung des Freistaates 1989/90
Zusammenfassung
Sachsen blickt auf eine so ereignisreiche wie wechselvolle Geschichte zurück. Auf dem Wiener Kongress 1815 musste Sachsen, das bei der „Völkerschlacht“ 1813 nicht für das siegreiche Preußen, sondern für die französische Seite gekämpft hatte, über die Hälfte seines Gebietes an Preußen abtreten („Provinz Sachsen“). Sachsen, beim deutsch-österreichischen Krieg 1866 erneut nicht auf der Seite Preußens, konnte im föderal organisierten Kaiserreich von 1871 an eine gewisse Eigenständigkeit behaupten. Nach dem Sturz Wilhelm II. dankte der sächsische König Friedrich August III. mit den legendären Worten „macht Euren Dreck alleene“ ab. Im föderalen Gefüge der Weimarer Republik war Sachsen eigenständig – mit zuletzt sieben Stimmen im Reichsrat. Hier dominierten lange die Sozialdemokraten, Anfang der 1930er Jahre trat durch die Erfolge der NSDAP und der KPD eine massive Radikalisierung im Gefüge der politischen Landschaft ein. Die Regierung unter dem parteilosen Walther Schieck (ab 1930) besaß keine parlamentarische Mehrheit.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
3. Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Die Staatlichkeit der deutschen Länder gründet sich auf eine Tradition, die weit älter ist als die des deutschen Nationalstaats. Die Erfahrungen reichen bis in die Zeit des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation zurück, das bis zu seiner Auflösung 1806 ein loser Verbund der deutschen Territorialstaaten war. Auch im Deutschen Bund (1815 – 1866), einem Staatenbund, blieben die Staaten souverän. Erst die Paulskirchenverfassung von 1849 begründete ein föderales System, in dem die Koexistenz von Bundes- und Landeskompetenzen durch die Abtretung von Souveränitätsrechten der Einzelstaaten gelang. Nach dem Scheitern der Verfassung und einer „formal-föderalen“ Staatlichkeit (wegen der preußischen Dominanz) im Deutschen Reich nach 1871 knüpfte erst die Weimarer Verfassung an die föderale Tradition der Paulskirchenverfassung an. Der Systemwechsel von 1918/19 führte nicht nur zur Demokratisierung, sondern auch zur Föderalisierung Deutschlands. Aus den Staaten des Kaiserreichs entstanden in der Weimarer Republik Länder.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
4. Parlament
Zusammenfassung
Demokratie und Parlamentarismus gehören eng zusammen. Parlamente sollen das Herzstück des demokratischen Verfassungsstaates sein. In einem präsidentiellen Regierungssystem wählt die Bevölkerung jeweils das Parlament und den Präsidenten, in einem parlamentarischen Regierungssystem wie dem der Bundesrepublik Deutschland geht die Regierung im Gegensatz zum präsidentiellen aus dem/den – direkt gewählten – Parlament/Parlamenten hervor, dem Bundestag bzw. den Landtagen. Es besteht eine enge Verzahnung zwischen der Exekutive und der parlamentarischen Mehrheit. Gegenspieler ist die parlamentarische Opposition. Die damit verbundene Diskussion über Macht und Ohnmacht der Parlamente ist bald so alt wie deren Existenz. So manche Parlamentarismuskritik neigt(e) dazu, den Wandel des parlamentarischen Systems als „Niedergang“ zu deuten. Dabei wird durch das Ausspielen von (hehrer) Theorie und (schnöder) Praxis das Bild eines „goldenen Zeitalters“ von der Vergangenheit gemalt, das so gar nicht existiert hat.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
5. Regierungen und Regieren
Zusammenfassung
Im bundesdeutschen parlamentarischen Regierungssystem steht in der Regel eine Mehrheit aus der Regierung und der sie tragenden Fraktionen einer Minderheit aus unabhängigen, die Regierung kritisierenden und kontrollierenden Oppositionsfraktionen gegenüber. Der Dualismus entspricht der gewaltenverschränkenden Realität der Verfassungsordnungen auf Bundes- und Landesebene. Obwohl das Grundgesetz den Landesverfassungen viel Gestaltungsfreiheit bietet, haben alle Länder parlamentarische Regierungssysteme. In diesen sind die Regierungen, speziell die Regierungschefs, vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit abhängig – anders als in präsidentiellen Systemen. Das Wahlvolk entscheidet über die parteipolitische Komposition der Repräsentativkörperschaft, welche ihrerseits Teile der bzw. die gesamte Exekutive wählt.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
6. Ministerpräsidenten
Zusammenfassung
Die Bundesrepublik ist – je nach Perspektive – eine Parteiendemokratie, eine parlamentarische Demokratie, eine Koalitionsdemokratie, eine Verhandlungsdemokratie, eine Justizdemokratie und auch eine Kanzlerdemokratie, aber so gut wie niemals ist von einer „Ministerpräsidentendemokratie“ die Rede. Der Hamburger Politikwissenschaftler Winfried Steffani hat 1983 den paradox anmutenden Begriff von der „Republik der Landesfürsten“ gewählt, um deren Bedeutung hervorzuheben: „In allen Ländern stehen die Ministerpräsidenten – die republikanische Version der ‚Landesfürsten‘ – im Zentrum des Verbunds parteilicher, parlamentarischer, staatsleitender und bürokratischer Wirkungs- und Kompetenzebenen.“ Auch wenn der Einfluss der Regierungschefs gewichtig ist, so verkennt die Charakterisierung als „Ministerpräsidentendemokratie“ die durch die Kanzlerdemokratie gesetzten Schranken. Was der Bundeskanzler im Bund ist, sind die Ministerpräsidenten in den Ländern.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
7. Wahlen und Wahlverhalten
Zusammenfassung
Der Kern einer repräsentativ-demokratischen Staatsordnung liegt im freien Bestellen und Abberufen eines Parlaments und/oder eines Präsidenten sowie, direkt oder indirekt, einer Regierung durch Volkswahl. Jedoch ist die politische Teilhabe in parlamentarischen Demokratien kanalisiert, die Volkssouveränität eine wichtige, wiewohl nicht die einzige Legitimationsquelle politischen Handelns. Dennoch ist die Wahl das „Schlüsselelement“ (Thomas Ellwein) politischer Partizipation – sowohl in der „Breite der Beteiligung als auch der Bedeutung der Richtungsentscheidung“. Ungeachtet der auf Landesebene und in den Kommunen beachtlichen plebiszitären Optionen sowie der seit der „partizipatorischen Revolution“ (Max Kaase) in den 1970er Jahren gestiegenen Relevanz unkonventioneller Beteiligungsformen bildet sie das gebräuchlichste Format politischer Partizipation.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
8. Parteien und Parteiensystem
Zusammenfassung
Parteien, die als wichtige Elemente repräsentativer Demokratien zu deren Funktionalität und Stabilität beitragen, stehen auf einer pluralistisch-demokratischen Basis und haben diverse Aufgaben: Sie sind Instrumente, um politisches Personal zu rekrutieren und zu legitimieren sowie um Macht zu erlangen und zu erhalten, um gesellschaftliche Interessen zu bündeln, die Willensbildung zu lenken und um politische Ziele durchzusetzen. Sie erfüllen idealtypisch eine „Doppelrolle“ – ihrer Herkunft nach gesellschaftlich, sind sie ihrem Ziel nach „auf den Staat gerichtet, in welchem sie […] ihre Meinung zur verbindlichen Herrschaft zu bringen versuchen“. Als politische „gatekeeper“ fangen sie gesellschaftliche Bedürfnisse auf, gleichen verbundene Spannungen aus und stabilisieren das politische System – wobei ihre staatliche Anbindung und ihre wachsenden Strukturschwächen letztgenannte Funktion einschränken.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
9. Verwaltung
Zusammenfassung
Im Unterschied zur Gesetzgebung liegt im deutschen Föderalismus die Staatsverwaltung, verstanden als die „Summe aller Einrichtungen und organisierten Wirkungszusammenhänge, die vom Staat, den Gemeinden und den von ihnen geschaffenen öffentlichrechtlichen Körperschaften zur Erledigung öffentlicher Aufgaben unterhalten werden“, überwiegend in den Händen der Länder (und Kommunen). „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt“ (Art. 30 GG). Der Parlamentarische Rat folgte damit der traditionellen föderalen Aufgaben- und Arbeitsteilung: Der zentralstaatlichen Ebene (Bund) obliegt das Gros der Gesetzgebung (sachpolitisches Primat), die Länder vollziehen das Gros der Gesetze (funktionales Primat). Beide Ebenen koordinieren, beeinflussen und beaufsichtigen ihr Handeln, kontrolliert durch die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte, Rechungshöfe und Öffentlichkeit.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
10. Kommunalpolitik und Kommunale Selbstverwaltung
Zusammenfassung
Die Kommunen bilden rechtlich und politisch die unterste Ebene des föderalen politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Auf Basis des Grundgesetzes und innerhalb der Schranken der Gesetze dürfen sie ihre Angelegenheiten selbstständig und selbstverantwortlich regeln. Diese freiheitliche Kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Sie ist in ihrer heutigen Ausprägung das Ergebnis eines langen historischen Wegs. Unter Kommunalpolitik und Kommunaler Selbstverwaltung sind dabei nicht nur das örtliche Verwaltungshandeln zu verstehen, sondern auch die Vermittlung politischer Werte, Leitbilder und Prinzipien eines Herrschaftssystems. Daher wirft die Stärke der Kommunalen Selbstverwaltung stets ein Licht auf die politische Kultur (und damit auf die demokratische Qualität) in einem Staat. Die Gemeinden sind einerseits die gesellschaftlichen Institutionen, in denen politische Machtverhältnisse für den Einzelnen und die örtliche Gemeinschaft am deutlichsten spürbar sind. Andererseits nehmen die Bürger auf der Ebene der Kommunalpolitik unmittelbar teil am Ringen um ein funktionierendes Gemeinwesen.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
11. Der Freistaat im Bund und in der Europäischen Union
Zusammenfassung
Deutschland gehört innerhalb der Europäischen Union gemeinsam mit Belgien und Österreich zur Minderheit föderal verfasster Staaten. Von Föderalismus als staatlichem Ordnungsprinzip wird gesprochen, wenn sich – im Gegensatz zu zentralistischen Staaten – gleichberechtigte und eigenständige Gliedstaaten zu einem Bundesstaat zusammenschließen und sowohl der Gesamtstaat als auch seine Teilstaaten über eigene Staatsqualität verfügen. Zugleich unterscheidet sich der Föderalismus durch seine gemeinschaftliche Staatlichkeit und wegen der Bindung aller Gliedstaaten an eine gemeinsame Verfassung von einer (losen) Form des Staatenbundes, bei dem unabhängige Staaten einen gemeinsamen völkerrechtlichen Vertrag nach außen schließen, im Inneren allerdings größtenteils souverän bleiben.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
12. Medien und Medienpolitik
Zusammenfassung
Das Prinzip der Volkssouveränität erfordert neben Wahlen eine freiheitliche publizistische Ordnung. In Deutschland herrschen Pressefreiheit und Zensurverbot. Eine freie, nicht staatlich gelenkte Presse ist für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die öffentliche Meinungsbildung von zentraler Bedeutung. Im demokratischen Prozess bedeutet Öffentlichkeit vor allem Medienöffentlichkeit, auch wenn das Diktum des Soziologen Niklas Luhmann übertrieben sein mag: „Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien.“ Jedoch stimmt die Tendenz: Angesichts mangelnder Bindungskraft und sinkender Mitgliederzahlen haben die politischen Parteien ihre Artikulations- und Informationsfunktion weitgehend verloren und an die Medien abgegeben.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme, Tom Thieme, Ulrich Brümmer
13. Demografie und Sozialstruktur
Zusammenfassung
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland hat sich – nicht erst, aber vermehrt – seit der Wiedervereinigung zum öffentlichen Dauerthema entwickelt. Vor allem die Überalterung der Bevölkerung, der Wandel hin zu einer multiethnischen Gesellschaft und die anhaltenden Unterschiede zwischen Ost und West stehen im Mittelpunkt unzähliger, teilweise schriller Veröffentlichungen, die vor den dramatischen Auswirkungen und Folgen der demografischen Veränderungen warnen. Die meisten Erkenntnisse, (je nach Perspektive) als sensationell, kontrovers oder schlicht falsch bewertet, entpuppen sich bei genauerem Hinsehen als wenig innovativ. Vor zwei Jahrzehnten formulierte der Soziologe Rainer Geißler in der Erstauflage seines Standardwerks zur Sozialstruktur in Deutschland Überalterung, Zuwanderung und Binnenwanderungsströme als Grundlinien der langfristigen Bevölkerungsentwicklung.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
14. Politische Kultur und Regionalkultur
Zusammenfassung
Politische Kultur gilt als die „subjektive“ Dimension der Politik. Vereinfacht formuliert umfasst der Begriff die Gesamtheit aller individuellen Orientierungen einer Gesellschaft zum politischen System. Dabei werden die Meinungen, Einstellungen und Wertbindungen des Einzelnen erfasst (Mikroebene) und zu Aussagen über die spezifischen Verteilungsmuster politischer Haltungen in einer Gesamtbevölkerung überführt (Makroebene). Die Frage, wie die Bürger einer Gesellschaft zur politischen Ordnung ihres Landes stehen, ist allerdings mehr als eine akademische. Obwohl in der Forschung Uneinigkeit herrscht, wie stark die politische Kultur das Funktionieren und die Stabilität eines politischen Systems beeinflusst, gehen die meisten kulturalistischen Ansätze davon aus, ein Mindestmaß an Übereinstimmung von Struktur und Kultur sei für das Überleben eines politischen Systems notwendig.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
15. Politischer Extremismus und Demokratieschutz
Zusammenfassung
Das Thema „politischer Extremismus und Demokratieschutz“ ist in Deutschland ein Reizthema. Die Verunsicherung ist nicht zuletzt der leidvollen deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert geschuldet. Das „Tausendjährige Reich“ beging einen Zivilisationsbruch ohnegleichen, und in der DDR herrschte bis 1989 eine totalitäre Diktatur mit autoritären Zügen bzw. eine autoritäre Diktatur mit totalitären Zügen, je nach Perspektive.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
16. Zusammenfassung
Zusammenfassung
In seiner konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 1990 beschloss der Sächsische Landtag mit großer Mehrheit die Landesbezeichnung „Freistaat Sachsen“. Ausdruck der wiedererlangten politischen Freiheit und Selbstbestimmung der Bevölkerung sowie der republikanischen Eigen- und Rechtsstaatlichkeit war die staatsrechtliche Leerformel „Freistaat“ von Beginn an auch Identitätsbegriff und Mythos. Vor allem von der regierenden Sächsischen Union aufgegriffen und popularisiert, verband sich im gesellschaftlichen Empfinden mit dem Freistaatsbegriff früh eine sächsische Sonderstellung. Gern wurde und wird mit einem gewissen Stolz betont, Sachsen habe sich im Jahr 1919 als erstes deutsches Land zum Freistaat erklärt, noch vor Bayern.
Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme
Backmatter
Metadaten
Titel
Politik in Sachsen
verfasst von
Eckhard Jesse
Thomas Schubert
Tom Thieme
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-531-19110-2
Print ISBN
978-3-531-18550-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-19110-2