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2006 | Buch

Handwörterbuch zur Verwaltungsreform

herausgegeben von: Rüdiger Voigt, Ralf Walkenhaus

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einzelbegriffe
Auszug
De Begriff des Amtes kommt in der Verwaltungspraxis hauptsächlich in drei Bedeutungen vor. Das Amt ist - allgemein gesprochen - eine kleine Verwaltungseinheit. Der Begriff kann sich aber einerseits auf die beamtenrechtliche Stellung einer Person beziehen, des Amtsträgers oder Amtswalters (personeller Amtsbegriff). Der personelle Amtsbegriff knüpft also - etwa für Fragen des Dienstrechts oder der Beamtenversorgung - an eine konkrete Person an und ordnet ihr einen Pflichten- und Rechtskreis zu. Andererseits wird unter der Bezeichnung Amt auch die organisatorische Zusammenfassung verschiedener Dienstposten (Stellen) verstanden (organisationsrechtlicher Amtsbegriff). Auf diese Verwendung des Begriffes stösst man häufig im Bereich der → Kommunalverwaltung; im staatlichen Bereich werden überwiegend die Bezeichnungen „Abteilungen“ oder „Dezernate“ gebraucht.
Backmatter
Metadaten
Titel
Handwörterbuch zur Verwaltungsreform
herausgegeben von
Rüdiger Voigt
Ralf Walkenhaus
Copyright-Jahr
2006
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
Electronic ISBN
978-3-531-90160-2
Print ISBN
978-3-531-13756-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-90160-2