2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ordnungsdenken in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Wertordnung, Ordnungsmacht und Menschenbild des Grundgesetzes
verfasst von : Andreas Anter
Erschienen in: Das Bundesverfassungsgericht im politischen System
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die Rolle des Hüters der Ordnung wird dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weder in der Verfassungstheorie noch in der Verfassungspraxis streitig gemacht, auch wenn es in der Literatur heute zum guten Ton gehört, ein Zuviel an richterlicher Ordnungsmacht zu beklagen. Von einem Hüter der Ordnung darf man annehmen, dass er eigene Vorstellungen von der Ordnung hegt, zumal die Verfassungsrichter naturgemäß von bestimmten dogmatischen und ordnungspolitischen Traditionen geprägt sind.So kommt es nicht von ungefähr, wenn in den Entscheidungen des BVerfG auch spezifische Ordnungsvorstellungen zu erkennen sind, zu denen etwa Postulate der Gerechtigkeit, Freiheit und Selbstbestimmung gehören, aber auch die Formeln von der „Wertordnung“ und dem „Menschenbild des Grundgesetzes“. In einigen Fällen bezieht sich das Gericht auf positive Verfassungsnormen, in anderen Fällen auf Maximen ungeschriebenen Verfassungsrechts oder überpositiven Rechts, die als Ordnungsprinzipien herangezogen werden.