2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Katastrophenschutz
verfasst von : Martin H. W. Möllers
Erschienen in: Wörterbuch zur Inneren Sicherheit
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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I. Der Begriff „Katastrophenschutz“ bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen, die in Friedenszeiten Kräfte des Bundes, der Länder und der Gemeinden ergreifen, um Gefahren abzuwehren, die sich aus einer Katastrophe ergeben. Eine Katastrophe ist ein Ereignis, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte so sehr gefährdet oder schon wesentlich beeinträchtigt werden, dass zur Schadensbegrenzung der koordinierte Einsatz von Kräften und Mittel erforderlich ist. Katastrophen können durch Naturereignisse (z. B. Hochwasser) oder Unglücke (z. B. Eisenbahnunglück) verursacht werden. Der Katastrophenschutz ist hinsichtlich der Gesetzgebung und des Verwaltungsvollzuges grundsätzlich Ländersache (Art. 30, 70 GG).