Skip to main content

2011 | Buch

Eventrecht kompakt

Ein Lehr- und Praxisbuch mit Beispielen aus dem Konzert- und Kulturbetrieb

verfasst von: Mandy Risch-Kerst, Andreas Kerst

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

insite
SUCHEN

Über dieses Buch

Kulturelle Events, von der intimen Jazz-Session über eine Musical Gala bis hin zu großen Festspielen, sind nur dann erfolgreich, wenn der Organisator das Wechselspiel zwischen Marketing, Betriebswirtschaft und den häufig unterschätzten Rechtsfragen beherrscht. Die rechtlichen Hürden rund um eine Veranstaltung werden durch das vorliegende Buch systematisch und leicht verständlich dargestellt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Vertrags-, Haftungs-, Medien-, Urheber-, Steuerrecht und das Öffentliche Recht gelegt. Eine Veranstaltung rechtskonform und vertraglich störfallsicher durchzuführen ist das Anliegen der Autoren. Das vorliegende Werk richtet sich nicht nur an Studierende im Bereich des Event- und Kulturmanagements, sondern ist auch ein zuverlässiger Ratgeber für alle, die die vielfältige Kulturbranche bereits seit vielen Jahren kennen. Veranstalter, Künstler, wie auch Kulturbeauftragte und Studierende profitieren von anschaulichen Fallbeispielen. Praktische Checklisten, Übersichten über ausgewählte Verträge und Grafiken runden das Werk ab.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Erstes Kapitel: Vertrags- und Haftungsrecht Vertrags- und Haftungsrecht
Zusammenfassung
Den Kernbereich des Eventrechts bildet das Vertragsrecht. Das oben dargestellte Schaubild lässt deutlich werden, wie viele Personen bei einer Veranstaltung beteiligt sein können. Diese Beteiligten treffen in den verschiedensten Konstellationen vertragliche Vereinbarungen miteinander, so dass sich ein komplexes Netz rechtlicher Beziehungen ergibt. In der Mitte steht der Veranstalter, bei dem letztendlich alle Fäden faktisch zusammenlaufen.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Zweites Kapitel: Arbeitsrecht Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Als Veranstalter, Theater- oder Opernhausbetreiber, Inhaber einer Eventagentur oder Orchesterträger ist man nicht allein in der Lage Kulturveranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. In einer arbeitsteiligen Welt beschäftigt man meist ein eigenes Team, welches einen bei der Durchführung der Veranstaltung unterstützt oder Büroarbeiten erledigt. Die Inanspruchnahme von Diensten reicht vom Platzanweiser, über Bühnenbildner, Buchhalter, Ticketverkäufer, Reinigungskräften bis hin zum Licht- und Tontechniker. Ferner engagiert man Künstler bzw. Musiker, ja unterhält sogar ein ganzes Orchester, ein Tanzensemble, einen Opernchor usw. Je nach Ausgestaltung und Qualifizierung der Vertragsbeziehung kommt zwischen den Beteiligten ein Dienst-, Werk- oder Arbeitsvertrag in Betracht. Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des in § 611 BGB beschriebenen Dienstvertrages. Ist der rechtliche Status von Künstlern oder sonstigen Beschäftigten als Arbeitnehmerrolle zu qualifizieren, so folgen daraus weitgehende Rechte und Pflichten sowohl für den Künstler/Beschäftigten als auch für den Veranstalter bzw. Arbeitgeber.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Drittes Kapitel: Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht
Zusammenfassung
Für den Veranstalter ist die Wahl der Rechtsform mit welcher er seinen Betrieb organisiert keine einfache, aber eine sehr wichtige Entscheidung. Leider lassen sich dafür keine allgemeingültigen Lösungen finden, denn viele Faktoren spielen in die Abwägung hinein. Je nach Gesellschaftsform ist die Haftung der Gesellschafter unterschiedlich ausgestaltet. Hiervon wiederum hängt das Unternehmerrisiko Kapital zu verlieren ab. Ebenso sind die Steuer- und Kostenbelastungen einzelner Gesellschaftstypen, sowie das Grundkapital, welches der oder die Unternehmer vorab aufbringen müssen, unterschiedlich. Ein wichtiger Faktor ist auch die Leitungsmacht (Geschäftsführung und Vertretung). Die unterschiedlichen Rechtsformen unterscheiden sich teilweise stark in ihrer Ausgestaltung der Geschäftsführung (interne Organisation der Gesellschaft) und der Vertretung der Gesellschaft nach außen durch Gesellschafter oder Dritte. Abhängig davon wie das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern ausgestaltet ist und wie die Aufgaben und die Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern geregelt ist, bieten die einzelnen Gesellschaftstypen Vor- und Nachteile. Allgemein kann gesagt werden, dass es keine pauschale Lösung für die Wahl der richtigen Rechtsform gibt, sondern es handelt sich stets um einen Abwägungsprozess. Darüber hinaus ist es immer sinnvoll, sich ab- und an zu überlegen, ob ein Wechsel der Gesellschaftsform (beispielsweise von GbR zu GmbH) sinnvoll wäre.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Viertes Kapitel: Urheberrecht
Zusammenfassung
Das Urheberrecht bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Betätigung der gesamten Kulturwirtschaft. Verwerter von Kulturgut sind u. a. die Rundfunk- und Fernsehanstalten, die Musik- und Filmindustrie, das Verlagswesen und die Werbewirtschaft, die Künstler selbst sowie nicht zuletzt auch die Veranstalter von Events.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Fünftes Kapitel: Wettbewerbsrecht
Zusammenfassung
Wirtschaftlicher Wettbewerb ist mittlerweile in nahezu allen Lebensbereichen anzutreffen – damit auch in der Kultur, Kunst und im Sport.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Sechstes Kapitel: Markenrecht
Zusammenfassung
Marken werden immer bedeutender. Jedoch selbst die Eventbranche, die aufgrund ihres Dienstleistungs- und hohen Kommunikationscharakters z. B. Logos gut aufbauen kann, behandelte noch vor einigen Jahren die Betreuung der Marken stiefmütterlich. Dies hat sich entscheidend geändert, wobei die Gründe vielschichtig sind. Hervorzuheben ist neben der Globalisierung, das schnelle Wachstum der Eventbranche und damit der Wunsch nach Abgrenzung. Die Marke dient als Informationsträger für ein Produkt (z. B. Event, Gala, Kongress, Meeting). Die Marke beschreibt ein ganzes Bündel an Kommunikationsmerkmalen und kann daher als Visitenkarte eines Produkts gesehen werden. Jedes Markenzeichen ist designed und umgekehrt entwickeln sich gerade im Eventmarketing häufig reine Designs zu Markenzeichen.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Siebtes Kapitel: Medienrecht Medienrecht
Zusammenfassung
Die Werbung und Information über anstehende Schaustellungen, Zirkusauftritte, Tanzfeste und andere Lustbarkeiten übernahmen früher die Schausteller, Künstler und Gaukler selbst. Wer kennt nicht den Teil aus Filmen, wo ein Reisetheater in die Stadt kommt, wobei die Künstler durch die Straßen ziehen und durch Kurzaufführungen für ihre Darbietungen werben.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Achtes Kapitel: Internetrecht Internetrecht
Zusammenfassung
Das Internetrecht (IT-Recht) ist keine geschlossene Rechtsmaterie wie das Strafrecht, Urheberrecht oder Arbeitsrecht. Vielmehr versteht sich das IT-Recht als Klammer um jene Ausschnitte der Rechtsordnung, die auf Lebensbereiche mit Internetbezug anzuwenden sind. Man spricht deshalb auch von einem sog. „Patchwork“-Charakter des Internetrechts, den das Eventrecht ebenso in sich trägt. Seit 01.03.2007 fasst als neue Rechtsgrundlage das Telemediengesetz (TMG) alle wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste aus dem Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und Medienstaatsvertrag (MDStV) zusammen. Das einheitliche Bundesgesetz für Telemedien dient dem Interesse und der Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland. Allerdings stellt das TMG trotzdem kein Internetgesetz in diesem Sinne dar. Vielmehr finden im Internet all die Gesetze und Rechtsgebiete Anwendung, die es auch im „realen“ Leben gibt.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Neuntes Kapitel: Recht der GEMA
Zusammenfassung
Fall 1: Musiker M spielt ein Konzert in einer 210 qm großen Kneipe und das Eintrittsgeld beträgt 7 €. Das Konzert wird durch den Veranstalter V organisiert. M spielt ausschließlich sein eigenes Repertoire, welches dem Stil Rockmusik zuzuordnen ist. V fragt sich, ob er das Konzert bei der GEMA anmelden muss und wenn ja, welchen Betrag er zu zahlen hat.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Zehntes Kapitel: Künstlersozialversicherung
Zusammenfassung
Kulturveranstalter, Event-/Künstleragenturen und Manager finanzieren als Auftraggeber selbstständiger Künstler und Publizisten die Künstlersozialversicherung unter bestimmten Voraussetzungen zu 30 % mit. Da nahezu sämtliche Regelungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) für die Eventbranche relevant sind, ist es unerlässlich, die Voraussetzungen der KSK-Abgabepflicht sowie Verfahren, Rechte und Pflichten zu kennen.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Elftes Kapitel: Privatversicherungsrecht
Zusammenfassung
Der Eventmanager ist als Unternehmer vielfältigen finanziellen Risiken ausgesetzt. Der Ausfall und Abbruch einer Veranstaltung kann für den Veranstalter den finanziellen Ruin bedeuten. Neben dem Ausbleiben von Einnahmen müssen die schon entstandenen Kosten (Miete für Location, Equipment, Gagen und weitere Auslagen) getragen werden. In einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt ist ein ausgefeiltes Risikomanagement für den Unternehmenserfolg unverzichtbar. Gerade auch im Hinblick auf die vielfältigen Haftungsfallen. Man denke beispielsweise an die Haftung des Veranstalters gegenüber Besuchern des Events aus Vertragsrecht und/oder Deliktsrecht, weil diese durch Verschulden seiner Angestellten zu Schaden kommen.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Zwölftes Kapitel: Öffentliches Recht Öffentliches Recht
Zusammenfassung
Ausgangsfall: Der Komponist und Dirigent R hat endlich sein erstes Musical „Die Pfingstrose“ fertig gestellt. Um die Uraufführung seines Stücks gebührend zu inszenieren, plant R eine Veranstaltung mit 60 Musikern, Sängern und Tänzern für über 600 Besucher. Er hat bereits ein genaues Konzept erarbeitet: Stattfinden soll das Ereignis stilecht in einer alten Gärtnerei am Rande des Bad Sissinger Rosengartens, in der er eine zweistöckige Bühne und 620 Sitzplätze aufstellen lassen will. Nach der Aufführung sollen die Besucher bei musikalischer Untermalung mit Kanapees, Champagner und Rosenmarzipan unter freiem Sternenhimmel bewirtet werden. Für die kleinen Besucher möchte R gerne ein Karussell errichten, von dem aus die Kinder das für Mitternacht geplante Feuerwerk bewundern können. Auf Werbetafeln will er überall in der Stadt für das Ereignis werben.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Dreizehntes Kapitel: Steuerrecht
Zusammenfassung
Das Gebiet des Steuerrechts ist für viele Veranstalter oftmals ein „rotes Tuch“, da eine Vielzahl von steuerlichen Regelungen bei der Erzielung von Einkünften zu beachten sind. Das auf den ersten Blick schwer zugängliche Steuerrecht ist jedoch sehr systematisch aufgebaut. Der einzelne Veranstalter sollte wissen, unter welche Einkunftsart er fällt, welche Einnahmen er zu versteuern hat, welche Ausgaben er dabei steuerlich absetzen kann und was zu beachten ist, wenn ausländische Künstler eingeladen werden. Dabei ist die Einordnung in die verschiedenen Steuerarten unter anderen abhängig von der Rechtsform, in der der Veranstalter tätig ist, sowie vom Verhältnis, in dem dieser zum Künstler steht (Werk-, Dienst- oder Arbeitsvertrag zwischen Veranstalter und Künstler).
Mandy Risch, Andreas Kerst
Vierzehntes Kapitel: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Zusammenfassung
Fall 1: Das russische Orchester X will in Deutschland auftreten und dabei selbst Veranstalter sein. Mit einem LKW sollen die Instrumente der Musiker transportiert werden sowie Merchandising-Produkte insbesondere CDs, die beim Konzert verkauft werden sollen. Die Managerin M des Orchesters möchte wissen, ob sie zollrechtliche Bestimmungen beachten muss?
Mandy Risch, Andreas Kerst
Fünfzehntes Kapitel: Förderungsvertrags- und Zuwendungsrecht
Zusammenfassung
Die Organisation von Events bzw. Kulturveranstaltungen setzt neben der Finanzierung durch Eigenmittel und Eintrittsgelder oftmals Zuwendungen von Dritten voraus. Bestimmte Kulturangebote – die nicht dem Mainstream folgen – wären ohne Förderung von Außen gar nicht realisierbar. Sogar sich selbst tragende Veranstaltungen nutzen als Finanzierungsinstrumente das Sponsoring und die Werbung.
Mandy Risch, Andreas Kerst
Backmatter
Metadaten
Titel
Eventrecht kompakt
verfasst von
Mandy Risch-Kerst
Andreas Kerst
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-19083-4
Print ISBN
978-3-642-19082-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-19083-4