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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Die Charakteristik des Zahlungsverkehrs in Europa

verfasst von : Stefan Huch

Erschienen in: Die Transformation des europäischen Kartengeschäfts

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Europaweit werden täglich von ca. 495 Millionen Einwohnern etwa 225 Millionen Zahlungsverkehrstransaktionen über ca. 8.300 Kreditinstitute durchgeführt.

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Fußnoten
1
Die Arbeit fokussiert sich auf Europa, aber nicht nur auf die Eurozone, da die PSD und SEPA auch andere Länder wie die Schweiz und das UK betreffen, ohne dass diese über die Euro-Währung verfügen.
 
2
Anzahl der Einwohner in der Europäischen Union, davon leben etwa 327 Millionen in der Eurozone.
 
3
Vgl. European Central Bank (2007b); European Central Bank (2012a).
 
4
Berechnung des Wertes der grenzüberschreitenden Transaktionen: Karten ca. 2%, Lastschrift bzw. SDD ca. 0%, Überweisung bzw. SCT ca. 6%. Somit (2%+6%+0%)/3 = ca. 3%. Demnach sind 97% der Transaktionen national. Vgl. European Central Bank (2012a).
 
5
Vgl. Bolt, Humphrey (2007): S. 454.
 
6
Die Merkmale der Zahlungskarten werden detailliert im Kapitel 5 beschrieben. Eine nähere Beschreibung der Funktionsweise und Abgrenzung der Non-Cash-Zahlungsinstrumente Überweisung, Lastschrift und Scheck finden sich u.a. bei Adrian, Heidron (2000), Häberle (2002), European Central Bank (2006b), Bolt (2007), Perczynski et al. (2008), Rambure, Nacamuli (2008), Toussaint (2009), Capgemini (2010), Grill, Perczynski (2010) und Kokkola (2010).
 
7
Vgl. Wandhöfer (2010): S. 40 ff.; Kokkola (2010): S. 173 f.; siehe Kapitel 6.​2; siehe Abbildung 1.
 
8
Betrachtet werden hier die EU, EWR und Schweiz als Mitgliedstaaten.
 
9
Vgl. Capgemini et al. (2009) (in Europa zwischen 4% und 19%).
 
10
Vgl. Anlage 1; Rambure, Nacamuli (2008): S. 26 ff.; Kokkola (2010): S. 176; Capgemini et al. (2011): S. 9 ff. Der Scheck hat lediglich noch eine untergeordnete Rolle, der Wechsel zählt in erster Linie nicht zum Zahlungsverkehr, sondern ist ein Instrument des Kreditgeschäfts. Vgl. Hahn (1997).
 
11
Die Funktion des Geldes als Zahlungsmittel lässt sich in drei Kategorien aufteilen Bargeld, Buch- bzw. Giralgeld sowie elektronisches Geld. Vgl. Deppe (1973): S. 10 ff.; Adrian, Heidron (2000) S. 114; Hahn (1962): S. 50 ff.; Hahn (1997): S. 357 ff.
 
12
Vgl. Ferchland (2009): S. 4.
 
13
Vgl. European Central Bank (2012a); Capgemini et al. (2011): S. 11 ff.
 
14
Vgl. Capgemini et al. (2011): S. 10 ff.; European Central Bank (2012a); siehe Anlage 1 und Anlage 2.
 
15
Vgl. Hahn (1962): S. 50 ff.
 
16
Der Begriff des Zahlungsverkehrs beschreibt im Allgemeinen die Gesamtheit aller Zahlungsvorgänge zwischen Wirtschaftssubjekten in räumlicher und / oder persönlicher Hinsicht. Allerdings ist die Begriffsdefinition, welche allein auf den Tatbestand der Transaktion abstellt, nicht unumstritten, erweist sich jedoch für die Analyse wirtschaftlicher Vorgänge als zweckmäßig. Vgl. Deppe (1973): S. 35.
 
17
Vgl. Hahn (1970): S. 11; Hahn (1997): S. 357.
 
18
Vgl. European Central Bank (2010b): S. 6; Welteke (2003): S. 12.
 
19
Die Trennung zwischen den Cash- und Non-Cash-Zahlungen wird deshalb angesprochen, da diese auch in der PSD- und SEPA-bedingten Transformation eine Rolle spielt. Siehe Kapitel 4.
 
20
TARGET (Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system) ist ein Computersystem zur sicheren und schnellen Abwicklung des elektronischen Individualzahlungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union.
 
21
Euro1 / Step1 ist ein von der EBA (European Banking Assoziation) verwendetes Euro Clearing- und Settlement-System.
 
22
Vgl. Capgemini et al. (2006): S. 56 f.; Rambure, Nacamuli (2008): S. 4 ff.; Kokkola (2010): S. 26 f.
 
23
Clearing: Gegenseitige Auf- und Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen gleichen Partnern. Im Kartengeschäft ist dies der Prozess des Austauschs von Details zwischen Acquirer und Issuer bei Finanztransaktionen, um den jeweiligen Betrag der Kartenzahlung auf dem Konto des Karteninhabers zu markieren und diesen anschließend im Rahmen der Kontenabstimmung zwischen den einzelnen Instituten zu verrechnen. Settlement: Verrechnung, Zahlungsausgleich. Durch das Settlement werden Verpflichtungen, die aus Zahlungs- und Wertpapierabwicklungen entstanden sind, zwischen zwei oder mehreren Parteien mit schuldbefreiender Wirkung erfüllt. Dabei können die Verpflichtungen sowohl in Zentralbank- als auch in Geschäftsbankengeld eingelöst werden. Dem Settlement geht meist ein Clearing voraus, das oft in einem Automated Clearing House (ACH) erfolgt. Im Kartengeschäft ist dies der Transfer von Nettozahlungsbeträgen zwischen zwei oder mehreren beteiligten Parteien im Rahmen des Clearing & Settlement Mechanism.
 
24
Vgl. Janssen, Kroon (2007).
 
25
Im Rahmen dieser Arbeit dient die Darstellung der Wertschöpfungskette der Europäischen Zentralbank als Hilfestellung für die Beschreibung des europäischen Zahlungsverkehrs.
 
26
Enterprise Solutions oder Lösungen für Unternehmen sind in Bezug auf den Finanz- und Controllingbereich einer Unternehmung individuelle computerunterstützte Zahlungsverkehrssysteme, die die Abwicklung und Verwaltung der Zahlungen automatisch übernehmen.
 
27
Der Prozess ist abhängig davon, ob es eine one-to-one-, one-to-many- oder many-to-one-Zahlung ist.
 
28
Das Netting ist ein System zur Minimierung des Transfervolumens im innerbetrieblichen Zahlungsverkehr eines Konzerns. Alle gegenseitigen Forderungen der verschiedenen Konzernteile werden einer zentralen Clearingstelle (Abrechnungszentrale) gemeldet, die die entsprechenden Salden ermittelt. Beim anschließenden Saldenausgleich brauchen nur die Konzernteile mit negativen Salden an solche mit positiven Salden Zahlungen zu leisten. Vgl. Hahn (1997): S. 363.
 
29
Unter der Begrifflichkeit der Staaten werden die teilnehmenden Länder des Euro-Raums subsumiert. Zur staatlichen Gewalt zählen im Rahmen dieser Arbeit auch alle involvierten staatlichen Organe.
 
30
Vgl. European Central Bank (2010b): S. 15.
 
31
Vgl. Toussaint (2009): S. 15 f.
 
32
Siehe Kapitel 6.​4.​1.​2.​6.
 
33
Vgl. Grill, Perczynski (2010): S. 15; Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union 13/11/2007.
 
34
Es ist umstritten, ob im klassischen Sinne des Zahlungsverkehrs auch die auf das Kartengeschäft spezialisierten Dienstleister wie Acquirer und Network Service Provider hinzuzuziehen sind. Um jedoch im Rahmen dieser Arbeit eine klare Trennung zwischen dem allgemeinen Zahlungsverkehr und dem Kartengeschäft als Bestandteil des Zahlungsverkehrs zu ziehen, werden diese erst unter der Begrifflichkeit des Kartengeschäfts näher erläutert.
 
35
Der Begriff Schemes beschreibt sowohl die Abwicklungsmechanismen der SCT und SDD als auch die nationalen Kartenabwicklungsstrukturen und Systeme wie die nationalen und internationalen Kartenorganisationen (z.B. Girocard, Visa, MasterCard).
 
36
Die sogenannten Large-Value-Zahlungssysteme (LVPSs) werden auch “Wholesale payment systems” genannt und sind darauf ausgelegt, hohe Betragszahlungen und dringende Zahlungen durchzuführen. Hingegen liegt der Schwerpunkt der Retail-Zahlungsschemes in der Abwicklung von Massenzahlungen mit niedrigeren Zahlungsbeträgen. Im Gegensatz zu den LVPSs finden sich Retail Zahlungsschemes sowohl in der Bundesbank als auch in den Banken selbst. Wie bereits im vorangegangenen Kapitel bemerkt, liegt der Fokus im Rahmen dieser Arbeit auf den Retail-Zahlungsschemes. Vgl. Kokkola (2010): S. 48.
 
37
Die Authentifizierung beschreibt den Sicherheitsmechanismus zur Überprüfung der Identität einer Person oder Organisation sowie die jeweilige Zugangsberechtigung (d.h. die Fähigkeit einer bestimmten Person oder Organisation, um Aufgaben oder Aktivitäten durchzuführen).
 
38
Vgl. Capgemini (2011); Die Autorisierung umfasst die folgenden Aufgaben: Process of approving or declining a payment - initiated at POS, ATM or remote transactions which request the transfer of funds for the benefit of the card acceptor. Authorization provides a guarantee granted by the issuer or acquirer to the merchant to be paid. Authorization is different form authentication in which the merchant identifies the cardholder via the PIN or by brands (e.g. verified by VISA, secure MasterCard). Physically the authorization is routed through the authorization network which is operated and owned by a third party / service provider. The authorization process is initiated at the POS and forwarded by the Acquirer / NSP to the issuer, or its representing third entity. The authorization request is checked against the issuer database or Kopfstelle (“Kopfstelle” in Germany )or any other licensed entity and the authorized threshold for the corresponding account as well as the scoring is done. The end of the authorization process is either the acceptance of the payment, its refusal and / or information to fraud monitoring database. (Since in France, the transaction is not send to the acquirer at the same time as the authorization (dual message), the transaction is sent by the POS software provider with all relevant data to the acquirer and the POS software provider has to keep record of all authorization data). There are three levels of authorization possible: (1) No authorization requested but card transaction accepted by the merchant (currently in Germany: ELV and Chip-PIN-off line)
 
39
Im Kartengeschäft wird oftmals auch der Begriff Fraud (Betrug, Missbrauch / Manipulation) verwendet, welcher für eine nicht legitimierte, wirtschaftsschädigende Nutzung der unternehmenseigenen Leistungspotentiale steht. Vgl. Kemper 2006: S. 7.
 
40
Siehe §3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank.
 
41
Vgl. Deutsche Bundesbank (2009): S. 84; Capgemini et al. (2011): S. 46 ff.; ibi research an der Universität Regensburg GmbH (2009): S. 27 ff.
 
42
Die Darstellung der Prozesse des Zahlungsverkehrs dient vor allem der Verdeutlichung der Komplexität einer Zahlungsstruktur, die sich in der Vielfalt der Dimensionen, d.h., ob in einem Zahlungsverkehrssystem eher viele Teilprozesse vorliegen oder diese stark gebündelt sind, und in der Tiefe der Prozesse, d.h. welcher Grad an Spezialisierung des Anbieters notwendig ist, um diesen Prozess abwickeln zu können, widerspiegelt. Je höher die Dimension und je tiefer die Ausprägung der Prozesse in einem Zahlungsverkehrssystem, desto aufwendiger ist die Abwicklung, was bspw. einen ausschlaggebenden Faktor für die Marktteilnehmer darstellt, die entlang der Wertschöpfungskette agieren und sich in entsprechendem Maße auf die Abwicklung dieser Prozesse spezialisieren.
 
43
Routing is the process of selecting paths in a payment network. Vgl. Capgemini (2011).
 
44
Fehlgeschlagene Zahlungsaufträge sind Zahlungen, die nicht vollständig abgewickelt werden konnten, da bspw. der Empfänger unbekannt ist, keine Kontodeckung oder falsche Angaben vorgelegen haben.
 
45
Vgl. Riedl (2002): S. 408 ff.; Kokkola (2010): S. 37 ff.; Rambure, Nacamuli (2008): S. 3 ff.
 
47
Ursprünglich ist das Clearing durch eine Übergabe der Datenträger (Magnetbänder) zwischen den Banken in der Tiefgarage der Zentralbanken erfolgt. Daher ist der Austausch physischer Datenträger zwischen den Kreditinstituten auch als Garagenclearing bezeichnet worden. Diese Methode ist mit der Einführung elektronischer Austauschverfahren und der folgenden Abschaffung von Magnetbändern weggefallen und symbolisiert lediglich noch den bilateralen Banken-Zahlungsverkehr. Vgl. Toussaint (2009): S. 35 ff.
 
48
Die Phase „Bankinterne Verarbeitung“ der Gutschrift auf dem Kreditorenkonto wird in der Architektur der Wertschöpfungskette nicht gesondert aufgeführt, da sie Bestandteil der Phase des C&S ist.
 
49
Die Phase „Bankinterne Verarbeitung“ der Belastung des Debitorenkontos wird in der Architektur der Wertschöpfungskette nicht gesondert aufgeführt, da diese Bestandteil der Phase des C&S ist.
 
50
Vgl. Gawel (2009): S. 114 ff.; Heubes (1995): S. 187 ff.; Varian (2007): S. 455 ff.; Riedl (2002): S. 81; Stiglitz(2006): S. 13 ff.
 
51
Vgl. Arrow (1959).
 
52
Siehe Kapitel 5.​1.​2; Kapitel 5.​1.​3.​1.
 
53
Vgl. Gawel (2009): S. 4 ff.; Varian (2007): S. 17 ff.; Stiglitz (2006): S. 5 ff.
 
54
Vgl. Lipsey, Lancaster (1956).
 
55
Vgl. Abele et al. (2007): S. 7.
 
56
Vgl. Mathissen (2009): S. 3 ff.; Richter (2010); Erlei et al. (1999); Föhr, Schauenberg (1995).
 
57
Vgl. Pfaffenberger (2008): S. 183 f.; siehe Kapitel 4.​1.
 
58
Siehe Kapitel 2.​4.
 
59
Vgl. Mathissen (2009): S. 17 ff.; Holmström (1979); Shavell (1979); Richter (2010): S. 137; Gerke (1995); Barnea et al. (1985): S. 26.
 
60
Vgl. Richter (2010): S. 55 ff.; Picot, Dietl (1990); Coase (1937); Coase (1960); Williamson (1975); Alchian, Demsetz (1972).
 
61
Ergänzende wissenschaftliche Untersuchungen zur Beschreibung der Wertschöpfungskette auf Basis ökonomischer Modelle erfolgt u.a. durch Rochet, und Tirole (2003, 2006a, 2006b), Armstrong (2006), Gracia-Swartz (2006), Ahlfeldt (2006) oder Evans (2011) mit Hilfe der „Two-Sided-Markets-Theorie“.
 
62
Siehe Kapitel 6.​5.
 
63
Der Wohlfahrtsverlust / die Wohlfahrtsminderung ist die Verringerung der Konsumentenrente, die sich ergibt, wenn die Optimalitätsbedingungen der vollkommenen Konkurrenz verletzt sind. Vgl. Marshall (1905).
 
64
Vgl. Schumpeter (2011); Behrens (2004): S. 351; Woll (2007): S. 539 ff.; Pätzold (1993): S. 343; Krelle (1984).
 
65
Vgl. Schumpeter (2011); Behrens (2004): S. 351; Woll (2007): S. 539 ff.; Pätzold (1993): S. 343; Krelle (1984).
 
66
Siehe Kapitel 2.​1; Kapitel 2.​4.
 
67
Unter den Netzwerktheorien wird bspw. auch die Möglichkeit einer Ableitung von Liberalisierungseffekten entlang der Wertschöpfungskette alternativer Netzwerkindustrien für den Zahlungsverkehr verstanden.
 
68
Siehe Kapitel 2.
 
Metadaten
Titel
Die Charakteristik des Zahlungsverkehrs in Europa
verfasst von
Stefan Huch
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03165-7_3