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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Bedeutung der Abschlussprüfung für den Kapitalmarkt

verfasst von : Johanna Souad Qandil

Erschienen in: Wahrnehmung der Qualität der Abschlussprüfung

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Ziel der folgenden Ausführungen ist die Entwicklung eines Verständnisses darüber, in welchen Größen sich die Wahrnehmung der Qualität der Abschlussprüfung auf dem Kapitalmarkt niederschlägt. Zunächst werden der Kapitalmarkt und seine Teilnehmer skizziert.

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Fußnoten
1
Vgl. Gräfer/Schiller/Rösner (2011): 27; Hartmann-Wendels (2001): 117; Schmidt/Terberger (1997): 1314.
 
2
Vgl. Ewert (1990): 1.
 
3
Vgl. Schmidt/Terberger (1997): 392; Schneider (1992): 12.
 
4
Vgl. Franke/Hax (2009): 34 i.V.m. 45; Hartmann-Wendels (2001): 117.
 
5
Vgl. Schmidt/Terberger (1997): 15.
 
6
Vgl. Franke/Hax (2009): 45 i.V.m. 50.
 
7
Vgl. Franke/Hax (2009): 53-55.
 
8
Vgl. Franke/Hax (2009): 45-49.
 
9
Vgl. Becker (2012): 5; Laux/Gillenkirch/Schenk-Mathes (2012): 362-363; Däumler/Grabe (2008): 82.
 
10
Vgl. Becker (2012): 126. Für eine Systematisierung von Finanzierungsformen in ihrer Gesamtheit sei auf die Ausführungen im Schrifttum verwiesen von z.B. Drukarczyk (2008): 5-12; Gräfer/Schiller/Rösner (2011): 34-35; Däumler/Grabe (2008): 30-35.
 
11
Vgl. zu dieser Systematisierung Becker (2012): 127.
 
12
Vgl. Becker (2012): 127-128.
 
13
Vgl. Becker (2012): 128.
 
14
Vgl. Becker (2012): 128; Perridon/Steiner/Rathgeber (2012): 173.
 
15
Vgl. Becker (2012): 128.
 
16
Vgl. Becker (2012): 128.
 
17
Vgl. Franke/Hax (2009): 56 und sinngemäß auch Perridon/Steiner/Rathgeber (2012): 174.
 
18
Vgl. Diamond/Verrecchia (1991): 1348-1349; Amihud/Mendelson (1986): 230-231.
 
19
§ 3 Abs. 2 AktG. Ähnlich auch Becker (2012): 128.
 
20
Vgl. Becker (2012): 128.
 
21
Ein Beteiligungstitel stellt als Unterform eines Finanzierungstitels ein Bündel von Rechten und Pflichten dar, die das ausgebende Unternehmen an den Kapitalgeber ausgibt. Vgl. Franke/Hax (2009): 31-32.
 
22
Vgl. Deutsche Börse (2011a).
 
23
Vgl. Deutsche Börse (2011a).
 
24
Vgl. Deutsche Börse (2011b).
 
25
Vgl. Perridon/Steiner/Rathgeber (2012): 175.
 
26
Vgl. zu den Auswahlindizes Deutsche Börse (2012): 8-9. Siehe für die Beschreibung der Stichprobe Kapitel 7.​2.​1.
 
27
Vgl. Perridon/Steiner/Rathgeber (2012): 216.
 
28
Institutionelle Investoren werden auch als Buy-Side bezeichnet. Vgl. Fieseier (2008): 51.
 
29
In Folge höherer Anlagevolumina gelten für institutionelle Investoren bestimmte gesetzliche Auflagen und Anlagerichtlinien. Fieseler (2008): 51.
 
30
Vgl. Vollbrecht (2006): 155-156. Die höhere Expertise geht aus der Beschäftigung von Buy-Side-Analysten hervor. Siehe hierzu im Text weiter unten.
 
31
Vgl. Fieseler (2008): 51.
 
32
Vgl. Radinger/Schweiger (1994): 249.
 
33
Hax (1998) bezeichnet Informationsintermediäre als solche Finanzintermediäre, deren Existenz sich aus dem Bedarf an Überwindung von Informationsasymmetrien zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer begründet und definiert diese schließlich als „Intermediäre, die bei einem Austausch von Finanzierungstiteln eingeschaltet werden, um die aus einer asymmetrischen Informationsverteilung resultierenden Informationsbarrieren zwischen Kapitalnehmern und Kapitalgebern zu überwinden oder abzumildern“. Hax (1998): 46.
 
34
Vgl. Wagenhofer/Ewert (2007): 15; Healy/Palepu (2001): 416-418.
 
35
Den Finanzmedien wird eine bedeutende Rolle als Informationsintermediär zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer zugesprochen, was sich auch in der zunehmenden Anerkennung der Bedeutung dieser auf den Kapitalmarkt verdeutlicht. Jedoch greifen nicht nur Kapitalgeber, sondern auch Finanzanalysten auf die Berichterstattung von Wirtschafts- und Finanzjournalisten zurück, wodurch sich ein Informationskreislauf zwischen Journalismus und Finanzanalysten begründet. Die Berichterstattung von Wirtschaftsund Finanzjournalisten beinhaltet neben der Kommunikation harter Faktoren auch weiche Faktoren und insbesondere eine Aufarbeitung der Hintergründe für die Geschäftsabläufe und sensibilisiert frühzeitig für Veränderungen im Unternehmen selbst oder in dessen Umfeld. Vgl. Fieseler (2008): 53.
 
36
Siehe zu den drei Teilprozessen der Finanzanalyse ausführlich Hax (1998): 11-21.
 
37
Vgl. Wichels (2002): 29; Bittner (1996): 24. Der deutsche Gesetzgeber fasst gemäß § 34b Abs. 1 Satz 1 WpHG unter Finanzanalysten solche „Personen, die im Rahmen ihrer Berufs- oder Geschäftstätigkeit eine Information über Finanzinstrumente oder deren Emittenten erstellen, die direkt oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlageentscheidung enthält und einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden soll (Finanzanalyse)“.
 
38
Als dritte Gruppe werden teilweise unabhängige Finanzanalysten genannt, die weder der Seite der Sell-Side-Analysten noch der der Buy-Side-Analysten zuzuordnen sind. Sie sind nicht für Investmentbanken oder Brokerhäuser tätig, sondern stellen Investoren entgeltlich Researchberichte zur Verfügung. Vgl. Stanzel (2007): 19. Neben der vorgenommenen institutionellen Abgrenzung kann die Tätigkeit von Finanzanalysten auch nach funktionellen Gesichtspunkten, welche thematischen Schwerpunkten entspricht, erfolgen. Die inhaltlichen Funktionsbereiche umfassen Equity, Fixed Income, Economic und Strategic Research. Daneben können das Quantitative Research sowie die Technische Analyse den instrumentellen Funktionsbereichen zugeordnet werden. Vgl. ausführlich zu diesen Bereichen Achleitner (2002): 763783; Wichels (2002): 36-40.
 
39
Vgl. hierzu auch Stanzel (2007): 19.
 
40
Vgl. Fieseler (2008): 52.
 
41
Vgl. Nix (2000): 36.
 
42
Vgl. Fieseler (2008): 52.
 
43
Vgl. Fieseler (2008): 52; Friedrich (2007): 39; Bittner (1996): 24.
 
44
Vgl. Pietzsch (2004): 11; Stanzel (2007): 20.
 
45
Vgl. Nölte (2008): 100. So auch die aus dem Informationssystem Bloomberg entnommenen Analystenprognosen, die für die Bestimmung impliziter Eigenkapitalkosten herangezogen werden. Siehe hierzu Kapitel 6.​3.
 
46
Vgl. Fieseler (2008): 52.
 
47
Korrekterweise müsste die Bezeichnung Eigenkapitalkosten im hier verfolgten Sinn durch den Begriff Eigenkapitalkostensatz ersetzt werden, weil er einen Zinssatz darstellt. In dieser Arbeit wird der Vorgehensweise im Schrifttum gefolgt und der Begriff Eigenkapitalkosten verwendet, gemeint ist jedoch der Eigenkapitalkostensatz sofern nicht explizit auf etwas anderes hingewiesen wird.
 
48
Vgl. Pratt/Grabowski (2010): 3.
 
49
Vgl. Pratt/Grabowski (2010): 47; Gierga (2008): 50; Botosan (2006): 31. “The cost of capital is the return appropriate for the expected level of risk in the expected returns. It is the price of risk. But often observed returns do not match expected returns. That is the essence of risk.“ Pratt/Grabowski (2010): 4.
 
50
Vgl. Drukarczyk/Schüler (2009): 209; Reese (2007): 5.
 
51
Auf dem Kapitalmarkt fehlt ein “echter“ risikofreier Schuldner. Die Möglichkeiten der Operationalisierung können sich daher lediglich an annähernd risikofreien Anlageformen orientieren. Vgl. Reese (2007): 5. Für Deutschland können Rentenpapiere oder Staatsanleihen als risikofreie Anlageformen angesehen werden. Vgl. z.B. Reese (2007): 5 und 56. Siehe zur Operationalisierung im Rahmen der empirischen Analyse dieser Arbeit Kapitel 6.1.
 
52
Vgl. Pratt/Grabowski (2010): 45.
 
53
Vgl. Hopt (1975): 289-347; Zimmer (1996): 40-41. Zimmer (1996): 41-42 führt zudem aus, dass das Prinzip der Publizität, als Konzept zur Minderung des Informationsrisikos, gleichzeitig auch die übrigen Kapitalgeberrisiken reduzieren kann und somit eine übergeordnete Bedeutung beinhaltet. Auch Merkt (2001): 299 weist auf eine derartige Bedeutung des Informationsrisikos für die übrigen Risiken hin.
 
54
Vgl. Kloster (1988): 68-69. Ähnlich auch Pratt/Grabowski (2010): 7-8; Botosan (2006): 31. In einem Kapitalmarktgleichgewicht entspricht der Diskontierungsfaktor der zukünftigen Zahlungsüberschüsse des Kapitalgebers auf den aktuellen Wert des Unternehmens sowohl den Renditeforderungen der Kapitalgeber – und somit den Eigenkapitalkosten – als auch den Finanzierungskosten des Unternehmens. Vgl. Kloster (1988): 68-69.
 
55
Vgl. Pratt/Grabowski (2010): 3.
 
56
Siehe zur Identität von Marktwert des Eigenkapitals und Shareholder Value Düsterlho (2003): 6; Rappaport (1999): 39; Rappaport (1994): 53-54.
 
57
Vgl. Koch (2005): 8; Schaefer (2004): 38 in Bezug auf den klassischen Shareholder-Value-Ansatz nach Rappaport (1994). Siehe auch Rappaport (1999): 68.
 
58
Vgl. Schaefer (2004): 38.
 
59
Stakeholder umfassen jene Individuen oder Gruppen von Individuen, die einen potenziellen Einfluss auf die Erreichung der Unternehmensziele haben oder von der Zielerreichung des Unternehmens tangiert sind. Vgl. Freeman (1984): 25, der als früher Vertreter der Denkweise einer Ablehnung eines reinen Shareholder-Value-Konzeptes angesehen werden kann. Siehe z.B. Ballwieser (2009): 95; Fn. 11; Preston/Sapienza (1990): 361. Ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit seien (potenzielle) Shareholder, Arbeitnehmer, Gläubiger, Medien, Finanzanalysten, Kunden, Lieferanten, Behörden genannt. Vgl. zu einer ähnlichen ebenfalls nicht abschließenden Auflistung z.B. Mast (2010): 117.
 
60
Vgl. zum Verhältnis des Shareholder- und des Stakeholderansatzes und der Integration beider Ansätze Werder (2010b): 115-117; Rz. 353-355. Rappaport (1999): 8-9 selbst sieht in der Verfolgung der Ziele der Shareholder gleichzeitig die Interessenvertretung der übrigen Stakeholder und erklärt eine Beteiligung an einer Steigerung des Shareholder Values zum Eigeninteresse der übrigen Stakeholder.
 
61
Eine Investition trägt dann zu einer Steigerung des Shareholder-Value bei, sofern aus einer Investition generierte Renditen den vom Kapitalmarkt geforderten Kapitalkostensatz übersteigen. Vgl. Rappaport (1999): 68. Siehe auch Pratt/Grabowski (2010): 6.
 
62
Vgl. Schmidt-Tank (2005): 60; Schaefer (2004): 37-38.
 
63
Vgl. § 111 Abs. 1 AktG.
 
64
Vgl. Scheffler (2004): 271.
 
65
Vgl. Kremer (2010a): 259; Rz. 901. Die hier aufgezeigte Strömung, nach der der Aufsichtsrat und der Vorstand gemeinsam im Sinne der Gesellschaft agieren, greift die Grundidee der Stewardship-Theorie auf, nach der die Akteure intrinsisch im Sinne der Gesellschaft handeln und keinen Anreiz dazu besitzen, opportunistisch zu handeln, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Insofern grenzt sich die Stewardship-Theorie von der Prinzipal-Agenten-Theorie durch das zugrunde gelegte Menschenbild ab. Siehe zur Stewardship-Theorie generell und auch zur Abgrenzung gegenüber der Prinzipal-Agenten-Theorie Welge/Eulerich (2012): 17-20 sowie den Beitrag von Velte (2010b).
 
66
Vgl. Ziffer 1 DCGK sowie Werder (2010b): 114; Rz. 352.
 
67
Vgl. Schmidt-Tank (2005): 63-64; Volkart (1998): 760.
 
68
Das Prinzip der Eigennutzenmaximierung stellt neben denen des methodologischen Individualismus, der Rationalität sowie der Zugrundelegung einer ökonomischen Austauschtheorie Annahmen der wohlfahrtsökonomischen Theorie dar. Vgl. Fritsch (2011): 21-23.
 
69
Vgl. Steinhauer (2007): 14-15.
 
70
Vgl. Streim/Bieker/Leippe (2001): 181.
 
71
Vgl. Leippe (2002): 31-32.
 
72
Im Conceptual Framework (2010) zu den IFRS, welche explizit das Ziel verfolgen, entscheidungsnützliche Informationen bereitzustellen, wird erklärt: “Those decisions involve buying, selling or holding equity and debt instruments, and providing or settling loans and other forms of credit.“ OB2 des Conceptual Framework (2010).
 
73
Vgl. Steinhauer (2007): 14.
 
74
Siehe zu der Annahme des rationalen Handels von Individuen Leippe (2002): 30.
 
75
Vgl. Schmidt/Terberger (1997): 46-47; Hartmann-Wendels (1991): 270-271.
 
76
Vgl. Ballwieser (2011): 13; Hartmann-Wendels (2001): 119.
 
77
Vgl. zum Aspekt der Entscheidungsnützlichkeit von Informationen Kapitel 4.2.4.
 
78
Diese Ansicht entspricht einer weiten Auffassung im Schrifttum. Siehe für Arbeiten, die die Einpreisung von Formen des Informationsrisikos bestätigen: Plumlee/Botosan (2007): 29; Botosan (2006): 33; Easley/OHara (2004): 1578; Handa/Linn (1993): 89; Diamond/Verrecchia (1991): 1348-1349; Amihud/Mendelson (1986): 230-231; Barry/Brown (1985): 420; Coles/Loewenstein/Suay (1995): 362; Coles/Loewenstein (1988): 298.
 
79
Siehe Hopt (1975): 304. Er beschreibt, dass „Publizitätsvorschriften, [..] den Anlegern erlauben [sollen], sich über Art und Güte ihrer Anlage ein eigenes Bild zu machen und durch entsprechenden Erwerb und Verkauf das Anlegerrisiko entsprechend ihren Verhältnissen zu dosieren.“ Hopt (1975): 304.
 
80
Vgl. Arens/Elder/Beasley (2012): 26. Das Geschäftsrisiko betrifft jenes Risiko, mit welchem aus Sicht des Kapitalgebers die Gefahr verbunden ist, dass der Kapitalnehmer das Fremdkapital aufgrund von Geschäftsrisiken nicht zurückzahlen kann. Gründe hierfür können in einer Rezession, schlechten Managemententscheidungen oder in unerwarteten Entwicklungen des Branchenumfeldes liegen. Vgl. Arens/Elder/Beasley (2012): 26.
 
81
Vgl. Ostrowski (2003): 50. Die von Arens/Elder/Beasley (2012) beschriebene Situation bezieht sich auf die Kapitalvergabeentscheidung eines Fremdkapitalgebers, ist aber grundsätzlich auch auf die Situation eines Eigenkapitalgebers übertragbar, wenn nicht sogar noch zutreffender, da Eigenkapitalgeber im Vergleich zu Fremdkapitalgebern weniger Informationsmöglichkeiten besitzen.
 
82
Die Formulierung im englischsprachigen Original lautet: “Information risk [Anmerkung des Verfassers: Fettdruck im Original] reflects the posibility that the information upon which the business risk decision was made was inaccurate. A likely cause of the information risk is the possibility of inaccurate financial statements.“ Arens/Elder/Beasley (2012): 26.
 
83
Vgl. im Folgenden Arens/Elder/Beasley (2012): 27.
 
84
Francis et al. (2005): 296.
 
85
Vgl. Dörschell/Franken/Schulte (2012): 19.
 
86
Vgl. Mandler (1997): 100.
 
87
Vgl. zur Verwendung des Begriffs der Entscheidungsqualität im Kontext der Erörterung des Informationsbegriffs Brinkmann (2006): 37.
 
88
Sowohl entscheidungstheoretische Erörterungen als auch die Konzeption von Rechnungslegungssystemen wie den IFRS erkennen die Kriterien der Relevanz als auch der Verlässlichkeit als Anforderung an entscheidungsunterstützende Rechenwerke an. Vgl. Brinkmann (2006): 36-52 mit weiteren Nachweisen sowie QC5 des Conceptual Framework (2010) und F.24 des Framework (1989).
 
89
Vgl. Ruhnke (2003): 258.
 
90
Vom Begriff des Informationsgehaltes ist der des Informationswertes zu unterscheiden. Informationen, die einen Informationsgehalt aufweisen, sind nicht immer mit einem positiven Informationswert verbunden. Eine Information besitzt erst dann auch einen Informationswert, wenn der Nutzen aus der auf Basis der Information getroffenen Entscheidung (Informationsgehalt) größer ist als die Kosten, die für die Generierung dieser Information entstehen. Ruhnke (2003): 257-258 unter anderem mit Verweis auf Ballwieser (1997): 36-37.
 
91
Vgl. Ruhnke (2003): 257-258.
 
92
Vgl. Wittmann (1959): 23-26 und diesem folgend Brinkmann (2006): 37 und 40.
 
93
Siehe Hitz (2005): 141 für weitere Nachweise zu Befürwortern und Gegnern der Ansicht, dass Rechnungslegung Entscheidungsnützlichkeit zukommt. Möller/Hüfner (2002): 454-455 ziehen diese Schlussfolgerung hinsichtlich der Prognose-, Entscheidungs- und Bewertungsrelevanz von Rechnungslegungsinformationen; Kothari (2001) systematisiert in einem sehr umfassenden State-of-the-Art-Artikel die empirische Forschung zur Kapitalmarktrelevanz von Rechnungslegungsinformationen. Siehe auch die Beiträge von Lindemann (2006); Möller/Hüfner (2002).
 
94
Vgl. Deutsches Aktieninstitut (2009): 28-31.
 
95
Vgl. Deutsches Aktieninstitut (2009): 48-49.
 
96
Vgl. Radinger/Schweiger (1994): 249. Vgl. auch Kapitel 4.1.2.
 
97
Vgl. Fieseler (2008): 52; Friedrich (2007): 39; Bittner (1996): 24.
 
98
Pike/Meerjanssen/Chadwick (1993) befragten britische und deutsche Finanzanalysten hinsichtlich der Bedeutung von sieben Datenquellen. Der Geschäftsbericht und die Zwischenberichterstattung nahmen dabei Rang 3 bei britischen Analysten ein. Während die Bedeutung dieser Berichterstattungselemente für deutsche Analysten höher ist und auf Rang 2 angesiedelt ist. Vgl. Pike/Meerjanssen/Chadwick (1993): 494. Die Umfrage unter Finanzanalysten in Großbritannien von Arnold/Moizer (1984) ergab, dass die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz und die Zwischenberichterstattung die drei bedeutendsten Datenquellen aus Sicht der Analysten von insgesamt 18 im Fragebogen genannten Quellen darstellen. Vgl. Arnold/Moizer (1984): 202-203. Die Befragung von Chang/Most (1981) unter Finanzanalysten in den USA, Großbritannien und Neuseeland ergab, dass dem Geschäftsbericht die größte oder zumindest zweitgrößte Bedeutung als Informationsquelle beigemessen wird. Vgl. Chang/Most (1981): 50.
 
99
Vgl. zur Kritik an vergangenheitsorientierten Jahresabschlussdaten z.B. Schönbrodt (1981): 2
 
100
Vgl. Hax (1998): 12 und 17; Day (1986): 301. Aus entscheidungstheoretischer Sicht zieht der Finanzanalyst für die Ableitung einer Anlageempfehlung ein Entscheidungsmodell heran, welches sich aus dem Entscheidungsfeld, bestehend aus Handlungsalternativen, Umweltzuständen sowie Ergebnissen, und der Zielfunktion zusammensetzt. Vgl. Laux/Gillenkirch/Schenk-Mathes (2012): 30. Dabei bilden die Daten über das Entscheidungsfeld die Inputparameter und die Zielfunktion das Bewertungsmodell.
 
101
Vgl. Förschle/Kroner (2012): 1562-1563; Rz. 1; Küting/Lauer (2011): 1989. Die gleiche Auffassung wird auch im DCGK vertreten. Vgl. Ziffer 7.1.1 DCGK.
 
102
Nach erfolgreich durchlaufenem Anerkennungsverfahren wird ein Rechnungslegungsstandard gemäß Artikel 3 Abs. 4 der IAS-Verordnung als Verordnung der Europäischen Kommission verabschiedet.
 
103
Artikel 4 der Verordnung (EG) 1606/2002 verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre beginnend mit dem 01.01.2005 nach internationalen Rechnungslegungsstandards gemäß Artikel 2 der genannten Verordnung aufzustellen. Artikel 9 dieser Verordnung ermöglichte im Rahmen einer Übergangsbestimmung unter bestimmten Bedingungen eine Anwendung der genannten Vorschrift erst für Geschäftsjahre beginnend mit dem 01.01.2007. Eine Ausnahme stellt eine Abschlusserstellung nach gleichwertigen international anerkannten Rechnungslegungsstandards dar.
 
104
Siehe für die Abgrenzung der Stichprobe Kapitel 7.​2.​1.
 
105
Vgl. Saelzle/Kronner (2004): 155.
 
106
Vgl. Brinkmann (2006): 43; Leffson (1987): 81.
 
107
Ballwieser (2002): 118. Siehe auch Baetge (1970): 16.
 
108
Ewert/Stefani (2001): 148.
 
109
Vgl. Ewert/Stefani (2001): 148.
 
110
Vgl. Wittmann (1959): 14.
 
111
Vgl. Gierga (2008): 166, Fn. 833.
 
112
Vgl. Franke/Laux (1970): 4.
 
113
Vgl. Gierga (2008): 26-27; Wagenhofer/Ewert (2007): 6-7; Wagenhofer (2004): 26-27; Healy/Palepu (2001): 425; Ewert (1993): 719; Hartmann-Wendels (1991): 135-136; Stiglitz (1984): 231 insbesondere Fn. 16.
 
114
Vgl. Ruhnke (2003): 259 mit weiteren Nachweisen.
 
115
Vgl. Ruhnke (2000): 21-26.
 
116
Vgl. Ewert (1993): 717. Siehe auch Watts/Zimmerman (1986): 312.
 
117
Vgl. IDW PS 200.8. So auch Antle (1984): 2; Antle (1982): 512. Dieser erklärt: “The essence of auditing is verification.“ Vgl. auch Ewert (1993): 719.
 
118
So auch Dietrich (2009): 319.
 
119
Die Aufgabe der Abschlussprüfung ist keine Geschäftsführung- oder Unterschlagungsprüfung. Auch dient sie nicht einer Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des geprüften Unternehmens, sondern stellt vielmehr eine Gesetzes-, Satzungs- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung der Rechnungslegung dar. Vgl. Schindler (2012): 400; Rz. 5 Vgl. IDW PS 200.15.
 
120
Orth (2000): 19 bezeichnet die hier beschriebene Korrekturfunktion als Reglerfunktion.
 
121
Vgl. Orth (2000): 19-20.
 
122
Vgl. Orth (2000): 20-21. Link (2006): 10-11 ordnet der Informationsfunktion eine Krisenwarnfunktion unter Verweis auf Wolz (1996): 2 zu. Unter dieser Funktion sei die Berichterstattung über Beeinträchtigungen der Unternehmensentwicklungen und Bestandsgefährdungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB zu verstehen. Vgl. Wolz (1996): 2. Siehe zur Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung bereits die Ausführungen in Kapitel 2.​6.
 
123
Vgl. Orth (2000): 21.
 
124
Vgl. Ruhnke (2003): 250.
 
125
Vgl. Schneider (1992): 38-40.
 
126
Vgl. zu dieser Einschätzung auch Mandler (1997), welcher erklärt, dass je geringer das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung ist, desto geringer ist c.p. die Informationsunsicherheit und desto geringer sind – zumindest in einer modelltheoretischen Betrachtung – die Kapitalkostenforderungen aktueller und potenzieller Anteilseigner. Vgl. Mandler (1997): 103.
 
127
Ruhnke (2003) bezeichnet diese Art der Information als Prüfungsinformationen, die nicht vom Prüfungsobjekt – der geprüften Rechnungslegung – zu trennen ist. Eine weitere Form der Prüfungsinformation sieht er in Informationen, die die Abschlussprüfung generiert und isoliert vom Prüfungsobjekt zu verwerten ist. Als Beispiel nennt er die Information über einen erfolgten Prüferwechsel. Vgl. Ruhnke (2003): 254.
 
128
Vgl. Chen et al. (2008): 11.
 
Metadaten
Titel
Bedeutung der Abschlussprüfung für den Kapitalmarkt
verfasst von
Johanna Souad Qandil
Copyright-Jahr
2014
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03939-4_4