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2016 | Buch

Steuerrecht

Grundlagen und Anwendungsfälle aus der Wirtschaft

herausgegeben von: Tim Jesgarzewski, Jens M. Schmittmann

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

Buchreihe : FOM-Edition

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Über dieses Buch

In diesem Lehrbuch liefern Spezialisten einen umfassenden Überblick über die Grundzüge des Steuerrechts, wobei der Praxisbezug stets im Fokus steht. Neben den einzelnen Steuerarten werden auch das Verfahrensrecht einschließlich des finanzgerichtlichen Verfahrens sowie das Haftungsrecht, das zahlreiche Fallstricke für Entscheidungsträger beinhaltet, behandelt. Steuerrechtliche Kenntnisse sind für ein vorausschauendes Unternehmertum essenziell. Denn unternehmerische Entscheidungen müssen nicht nur vor einem rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Hintergrund getroffen werden, sondern auch steuerrechtlichen Anforderungen genügen.

Das Buch wendet sich an Dozierende und Studierende der Betriebswirtschaft, des Wirtschaftsrechts und vergleichbarer Studiengänge sowie an Praktiker, die mit steuerrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind.

Die zweite Auflage wurde aktualisiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Rechtliches Grundlagenwissen ist für Entscheidungsträger im Wirtschaftsleben unerlässlich. In der betriebswirtschaftlichen Ausbildung wird daher zu Recht stets ein Basiswissen im Wirtschaftsrecht vermittelt. Hierzu gehören jedenfalls das Bürgerliche Recht einschließlich des Handelsrechts sowie verschiedene Spezialrechtsgebiete wie etwa Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht.
Tim Jesgarzewski, Jens M. Schmittmann
2. Begriffsbestimmungen
Zusammenfassung
Bevor das Steuerrecht inhaltlich dargestellt werden kann, sind zunächst einige Begrifflichkeiten zu klären. Für eine zielführende Auseinandersetzung mit der Materie ist es erforderlich, dass einige Grundzüge über das Wesen der Steuer und der Steuerrechtswissenschaften präzisiert werden. Nur so kann der Rechtsanwender sich der Systematik des Steuerrechts nähern, um sodann die einzelnen Steuerarten, ihre Erhebung und steuervermeidende Gestaltungsmöglichkeiten zu erfassen.
Tim Jesgarzewski
3. Grundlagen und Systematik
Zusammenfassung
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderativer Staat. Sie gliedert sich in Bund, Länder und Gemeinden. Diesen Gebietskörperschaftsebenen sind nach dem Grundgesetz ganz bestimmte, auf ihren Bereich abgestellte Aufgaben zugewiesen, und für diese Aufgaben müssen sie grundsätzlich auch die Ausgaben tragen. Deshalb fließen die Mittel, die vom Staatsbürger für die öffentlichen Aufgaben aufgebracht werden, nicht in einen gesamtstaatlichen Haushalt, sondern werden auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt. Neben den drei nationalen Ebenen gewinnt die Europäische Union als vierte Ebene immer mehr an Bedeutung. Sie hat sich mittlerweile zu einer hoch integrierten Institution entwickelt, die die gesellschaftspolitische Wirklichkeit und insbesondere die Finanzpolitik der Mitgliedstaaten bestimmt.
Das deutsche Steuersystem ist geprägt durch eine Vielzahl von Regelungen und Ausnahmetatbeständen, weshalb es vielerorts als kompliziert bezeichnet wird. In Deutschland gilt ein Vielsteuersystem, sodass bspw. Unternehmensgewinne mit einer Mehrzahl von Steuerarten (Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) belastet werden. Die Vielzahl der Steuerarten sowie die teilweise existierenden Verknüpfungen der Steuerarten miteinander haben eine Intransparenz zur Konsequenz, die Unternehmer teilweise verzweifeln lässt, da sie die steuerlichen Folgen von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen kaum erkennen und abschätzen können.
Elke Sievert
4. Ertragsteuerrecht
Zusammenfassung
Dieser Beitrag beschäftigt sich in den Grundzügen mit den Ertragsteuern, wobei im Vordergrund die Einkommensteuer steht. Neben den Grundlagen zur un- bzw. beschränkten Einkommensteuerpflicht werden die sieben Einkunftsarten, die das Einkommensteuergesetz kennt, dargestellt. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird unter Einbeziehung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ebenso erläutert wie die des Einkommensteuertarifs und der noch den Eheleuten vorbehaltene Splittingtarif. Die Besonderheiten der Betriebsaufspaltung und bei der Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die sich im Privatvermögen befinden, werden aufgezeigt. Dadurch wird zugleich die Abgrenzung der Kapitaleinkünfte, auf die die Abgeltungsteuer Anwendung findet, zu den anderen Einkünften, insbesondere den Einkünften aus Gewerbebetrieb, hervorgehoben. Auch die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts und Tarifermäßigungen für außergewöhnliche Einkünfte (die sog. Fünftelregelung) dürfen nicht fehlen.
Bei der Einkünfteermittlung werden im Rahmen des Dualismus der Einkünfte die Überschusseinkünfte den Gewinneinkunftsarten gegenübergestellt und die Besonderheiten erläutert. Insbesondere das Zufluss-, Abflussprinzip des § 11 EStG, das sowohl bei den Überschusseinkünften als auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eine Rolle spielt, wird verdeutlicht. Vergebliche, vorweggenommene und nachträgliche Werbungskosten und Betriebsausgaben werden ebenso aufgezeigt wie vorhandene Werbungskostenpauschbeträge. Es wird ein kurzer Überblick über den Maßgeblichkeitsgrundsatz und den Ansatz und die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Rahmen der Bilanzierung gegeben.
Carmen Griesel
5. Körperschaftsteuerrecht
Zusammenfassung
Der Beitrag beschreibt die Grundzüge des Körperschaftsteuerrechts. Im Mittelpunkt steht die Besteuerung der Kapitalgesellschaften. Erläutert werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht (unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht), die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens als Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, die Ermittlung der Steuerschuld und die Grundzüge des Besteuerungsverfahrens. Außerdem werden die steuerlichen Folgen von offenen und verdeckten Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter und von vertraglichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter erläutert. Abschließend erfolgt eine Darstellung der Grundzüge der körperschaftsteuerlichen Organschaft als besonderer Besteuerungsform in Konzernen.
Andreas Lühn
6. Gewerbesteuerrecht
Zusammenfassung
Die Gewerbesteuer ist durchaus als eine Spezialität des deutschen Steuerrechts zu sehen. Mit Blick auf die übrigen EU-Mitgliedstaaten findet sich keine der deutschen Gewerbesteuer entsprechende Steuerquelle. Vor dem Hintergrund internationaler Wettbewerbsnachteile deutscher Betriebe ist die immer wieder aufkommende Diskussion um die Abschaffung der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle durchaus nachvollziehbar. Solange jedoch sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Bundesverfassungsgericht zwar einzelne Regelungen auf Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen, im Grundsatz jedoch die Gewerbesteuer als verfassungsgemäß auslegen und auch der Einklang mit europarechtlichen Vorgaben gegeben ist, wird der Bestand der deutschen Gewerbesteuer nicht ernsthaft angegriffen werden können. Es gilt vielmehr, sich mit deren Inhalten vertraut zu machen, um die Systematik zu durchschauen und diese dann in der Praxis oder im theoretischen Ernstfall einer Klausur richtig anwenden zu können. Dieses Ziel will die Autorin mit diesem Beitrag gerne unterstützen.
Marion Müller
7. Umwandlungssteuerrecht
Zusammenfassung
Der Beitrag beschreibt zunächst die Entwicklung und den Charakter des deutschen Umwandlungssteuerrechts, ferner seinen zivilrechtlichen Ausgangspunkt und die Möglichkeiten der steuerlichen Rückwirkung für bestimmte Umwandlungsformen. Sodann werden die wesentlichen Umwandlungs- und Umstrukturierungsformen nach dem UmwStG dargestellt, und zwar jeweils nach deren Voraussetzungen und deren einkommen- und körperschaftsteuerlichen Rechtsfolgen für den übertragenden Rechtsträger, für den übernehmenden Rechtsträger und für deren jeweilige Gesellschafter bzw. Anteilseigner. Abschließend wird noch auf weitere Steuerarten, die durch Umwandlungs- und Umstrukturierungsvorgänge betroffen sein können, namentlich die Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer und Erbschaft-/Schenkungsteuer, eingegangen.
Richard Schmidt, Katja Solbach
8. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Zusammenfassung
Dieser Beitrag zeigt in einer praktischen Ausrichtung mit anschaulichen Beispielen, wie Erwerbe von Todes wegen nach dem ErbStG besteuert werden. Dabei sieht sich das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gegenwärtig in einer zweifach schwierigen Lage. Einerseits ist der Gesetzgeber infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (ZEV 2015, S. 19 ff.) aufgefordert, nach den festgestellten Verfassungsverstößen der derzeitigen Regelungen eine dem Grundgesetz konforme Neuregelung bis zum 30.06.2016 zu verabschieden. Auf der anderen Seite prüft weiterhin der Europäische Gerichtshof einzelne Vorschriften des ErbStG auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten, insbesondere mit der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Deutschland hält ungeachtet der bestehenden Schwierigkeiten an der Erbschaftsteuer fest. Drei der Verfassungsrichter des Ersten Senats des BVerfG haben in ihrer abweichenden Meinung zum Urteil vom 17.12.2014 vertreten, dass die Erbschaftsteuer ein Instrument des Sozialstaats ist, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst. Das verpflichte den Gesetzgeber, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen.
Ausgehend von der Interessenlage bei Erbschaft und Schenkung vermittelt der vorliegende Beitrag zunächst die Grundlagen der Erbschaftsbesteuerung, um dann die jeweils geltenden Besonderheiten anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu vertiefen. Weil das ErbStG dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des bürgerlichen Rechts folgt, gehen den steuerlichen Ausführungen einleitende Erläuterungen zur Zivilrechtslage voraus.
Jan Bruns
9. Umsatzsteuerrecht
Zusammenfassung
Die Umsatzsteuer zählt zu einer der wichtigsten Einnahmequellen des Fiskus und erfährt nicht zuletzt dadurch ein großes Maß an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung. Das im Zuge der Einführung des Binnenmarktes zum 01.01.1993 verfolgte Ziel der Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts auf Europa-Ebene hat dazu geführt, dass das deutsche Umsatzsteuerrecht seither ständig in Bewegung geraten ist und an Komplexität zugenommen hat. Erleichterungen einerseits, wie der Wegfall von Grenzkontrollen, führten andererseits zu einer ständigen Zunahme von Nachweis- und Meldepflichten der Unternehmer. Bei Vorlage einer Rechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung, an der mehrere ausländische Unternehmer beteiligt sind, kann selbst der Fachmann mitunter nicht mehr auf den ersten Blick Auskunft über deren Richtigkeit geben, sondern muss konsequent eine systematische Abfolge von Kriterien prüfen, um den Sachverhalt abschließend zu beurteilen. Selbst das Zurückgreifen auf kommerzielle Expertisen-Programme setzt fundierte Kenntnisse des Benutzers voraus, um die erforderlichen Daten zutreffend eingeben zu können. Dem Anwender zum Trost sei gesagt, dass durch die Einführung von Neu- und Sonderregelungen zwar mitunter komplizierte Tatbestände Einzug in das Umsatzsteuerrecht gehalten haben, jedoch nach wie vor die gesamte Materie von einer strikten Systematik durchzogen wird. Diesen „roten Faden“ zu vermitteln und dem interessierten Leser ein grundlegendes Verständnis über das Umsatzsteuerrecht zu vermitteln, hat sich die Autorin in diesem Beitrag zur Aufgabe gemacht.
Marion Müller
10. Grunderwerbsteuerrecht
Zusammenfassung
Bei unternehmerischen Transaktionen ist auch die Berücksichtigung der GrESt und ihrer Belastungswirkung von Wichtigkeit. Umstrukturierungen im Konzern, ebenso wie Investitionsentscheidungen beim Grundstückserwerb, werden jeweils in der Regel steuerlich mit Grunderwerbsteuer belastet. Diese Belastung erfolgt auch, wenn es zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen an grundbesitzenden Gesellschaften kommt oder wenn in Personengesellschaften innerhalb eines gewissen Zeitraums die Zahl der Gesellschafter wechselt.
Daher ist es unerlässlich, dass Führungskräfte und Entscheider auch die steuerlichen Grundlagen bei der GrESt kennen. Aus diesem Grunde werden in diesem Beitrag die wichtigsten Systematiken und die Steuertatbestände der GrESt dargestellt, ausgehend von der Regelung des § 1 GrEStG, in welcher nahezu sämtliche Steuertatbestände der Grunderwerbsteuer einschließlich der Ersatztatbestände geregelt sind. Die Rechtsmaterie der GrESt wird, geordnet nach Steuertatbeständen, systematisch dargestellt und aufbereitet. Der Leser soll damit in die Lage versetzt werden, grunderwerbsteuerrechtlich relevante Tatbestände zu erkennen, die steuerliche Belastung abzuschätzen und gegebenenfalls den Sachverhalt vor diesem Hintergrund zu optimieren. Daneben wird das Ziel verfolgt, das Grundverständnis für den Zweck und die Rechtfertigung der GrESt deutlich zu machen.
Hans-Jörg Fischer
11. Kraftfahrzeugsteuerrecht
Zusammenfassung
Der Klimawandel sowie eine zunehmende Ökologisierung im Bewusstsein vieler Bürger haben dazu geführt, dass die Kraftfahrzeugsteuer in den letzten Jahren einem tiefgreifenden Wandel unterlag. War bis vor wenigen Jahren noch der Hubraum zentrale Grundlage zur Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer, hat sich die KFZ-Steuer nun zu einer emissionsabhängigen Steuer gewandelt. Aufgrund einer Vielzahl neuer Fahrzeuge, wie Quads oder moderner Elektrofahrzeuge, steht der Gesetzgeber in der stetigen Verpflichtung, die gesetzlichen Regelungen aktuell zu halten. Diese gesetzgeberische Verpflichtung lag schon bisher beim Bund, jedoch kamen die Erträge der Kraftfahrzeugsteuer den Ländern zugute. Seit 1.7.2009 handelt es sich um eine Bundessteuer, sodass auch die Ertrags- und Verwaltungskompetenz auf den Bund übergegangen ist.
Elke Sievert
12. Grundsteuerrecht
Zusammenfassung
Die Grundsteuer knüpft als objektbezogene Realsteuer an die Besteuerung von Grundbesitz an. Steuergegenstand ist der Grundbesitz i. S. d. Bewertungsgesetzes. Dabei wird zwischen land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz (Grundsteuer A) und den übrigen Grundstücken (Grundsteuer B) differenziert. Da das Steueraufkommen vollständig den Gemeinden zusteht, stellt die Grundsteuer hinter der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeindefinanzierung dar. 2014 betrug das Grundsteueraufkommen ca. 12,7 Mrd. € und machte damit ca. 2 % der Gesamtsteuereinnahmen (Bund, Länder und Gemeinden) aus.
Die Steuerermittlung unterliegt einem mehrstufigen Verfahren, welches zunächst den Einheitswert feststellt und anschließend den Grundsteuermessbetrag und darauf folgend die Grundsteuer festsetzt. Während die Einheitswertermittlung und die Messbetragsfestsetzung vom Finanzamt durchgeführt werden, unterliegen die Erhebung der Grundsteuer sowie die Hebesatzbestimmung den jeweiligen Gemeinden. Aufgrund der fehlenden turnusmäßigen Hauptfeststellungen und der damit verbundenen Wertverzerrung bei der Einheitswertfeststellung sehen Kritiker den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt und vermuten eine Verfassungswidrigkeit der aktuellen Grundsteuerkonzeption. Derzeit sind mehrere entsprechende Verfahren beim BVerfG anhängig.
Stephan Buntrock
13. Verfahrensrecht
Zusammenfassung
Dieser Beitrag behandelt die Grundzüge der Abgabenordnung, wobei im Vordergrund das Verschaffen eines Überblicks über das „Grundgesetz des Steuerrechts“ steht. Ausgehend von der Gliederung des Gesetzes werden zunächst im Gesetz verwendete grundlegende Begriffsdefinitionen geklärt. Aufbauend auf dem Steuerrechtsverhältnis wird dem Leser der Begriff des Verwaltungsakts in seinen verschiedenen Ausprägungen nähergebracht.
Das Besteuerungsverfahren wird ausgehend von der Amtsermittlungspflicht der Behörde und der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Zusammenhang dargestellt. Das sich daran anschließende Erhebungsverfahren einschließlich Entstehung und Fälligkeit verschiedener Steuerarten, den bestehenden Tilgungsmöglichkeiten bis hin zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gehören ebenso dazu wie die Unterscheidung verschiedener Zinsarten und die Zahlungsverjährung.
Außerdem lernt der Leser die Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Einspruchsverfahrens kennen. Zusätzlich wird über die Amtsträgereigenschaft und das Steuergeheimnis informiert. Zudem werden die für die Besteuerung maßgebenden Korrekturvorschriften erläutert und die Betriebsprüfung („Außenprüfung“) von der Prüfungsanordnung bis hin zur Schlussbesprechung im Gesamtkontext erläutert. Schließlich erhält der Leser einen Überblick zur Feststellungs- und Festsetzungsverjährung von deren jeweiligem Beginn („Anlaufhemmung“), über deren Dauer bis hin zu deren Ende („Ablaufhemmung“).
Joerg Andres
14. Verfahren vor den Finanzgerichten (FGO)
Zusammenfassung
Ausgehend vom Gewaltenteilungsprinzip des Grundgesetzes werden dem Leser in diesem Beitrag die Aufgaben, Funktionen und Wirkungsweisen der Finanzgerichte im Rahmen der Finanzgerichtsordnung erläutert.
Hierzu wird die Finanzgerichtsbarkeit in den Kontext mit anderen Gerichtsbarkeiten gerückt, die konkrete Besetzung der Spruchkörper dargestellt und die für das Verständnis eminent wichtige Unterscheidung zwischen vorläufigem Rechtsschutz und Hauptsacheverfahren aufgezeigt.
Der Ablauf eines finanzgerichtlichen Verfahrens wird zum Anlass für strategische Vorüberlegungen sowie die sorgfältige Darstellung des jeweils vorliegenden Lebenssachverhalts für eine erfolgreiche Durchführung eines Klageverfahrens genommen.
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage werden ebenso wie Verfahrensgrundsätze und einzelne Antragserfordernisse teilweise auch detailliert dargestellt.
So gewinnt der mit der juristisch geprägten finanzgerichtlichen Verfahrensseite zuvor noch nicht konfrontierte Leser einen ersten zusammenfassenden Überblick über das FGO-Verfahren, ohne mit zu vielen inhaltlichen Randdetails überfordert zu werden.
Joerg Andres
15. Steuerhaftungsrecht
Zusammenfassung
Die Risiken wirtschaftlicher Tätigkeit enden bisweilen im Unvermögen des Steuerpflichtigen, die geschuldeten Steuern zu zahlen. Gerade bei haftungsbeschränkten Gesellschaften tritt vielfach Leistungsunfähigkeit ein. Daher schafft die Abgabenordnung (AO) ein komplexes Instrumentarium, mit dem der Staat sowohl Personen in Haftung nehmen als auch Sachen zur Befriedigung von Steuerverbindlichkeiten verwerten kann.
Der Beitrag stellt neben den Haftungsbeständen innerhalb der AO auch die Haftungstatbestände außerhalb der AO aus dem EStG, dem Versicherungsteuergesetz und dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht dar, bevor die Akzessorietät und die Subsidiarität der Haftung behandelt werden. Jede Haftungsinanspruchnahme setzt die Ausübung von Ermessen voraus, sodass der Beitrag auch auf die teilweise komplexe Rechtsprechung zur Ermessensausübung durch die Finanzverwaltung eingeht.
Jens M. Schmittmann
Backmatter
Metadaten
Titel
Steuerrecht
herausgegeben von
Tim Jesgarzewski
Jens M. Schmittmann
Copyright-Jahr
2016
Electronic ISBN
978-3-658-10762-8
Print ISBN
978-3-658-10761-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-10762-8